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Veröffentlicht am 11.04.2023 11:37

Wenn die Eigentümergemeinschaft das Balkonkraftwerk ablehnt

Noch müssen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft der Mini-Solaranlage auf dem Balkon nicht zustimmen. Doch ein geplantes Gesetz dürfte das ändern. (Foto: Stefan Sauer/dpa)
Noch müssen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft der Mini-Solaranlage auf dem Balkon nicht zustimmen. Doch ein geplantes Gesetz dürfte das ändern. (Foto: Stefan Sauer/dpa)
Noch müssen die Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft der Mini-Solaranlage auf dem Balkon nicht zustimmen. Doch ein geplantes Gesetz dürfte das ändern. (Foto: Stefan Sauer/dpa)

Steigende Energiepreise und die Wende hin zuklimafreundlichem Strom: Für Verbraucher gibt es aktuell genugGründe, sich für eine Solaranlage auf dem Balkon zu entscheiden. Auchaus der Politik gibt es Rückenwind. Doch die Praxis zeigt: So mancheHürden dafür sind noch nicht aus dem Weg geräumt.

Am Bodensee kämpft Michael Breuninger seit Jahren für ein kleinesSolarkraftwerk auf seinem Südbalkon. Zwei Module hat derWohnungseigentümer angeschafft. Nach dem Ausbruch des Ukrainekriegsund den gestiegenen Energiekosten ließ der 62-Jährige die Anlageschließlich von einem Fachmann befestigen.

Er habe sich ordentlich vor der Anschaffung informiert, sagt derHotelkaufmann. Eine Genehmigung von der Bundesnetzagentur habe ersich im April 2020 geholt. Mit einer Registrierungsnummer sei er dannzu seinem Stromanbieter gegangen, der das Balkon-Kraftwerk innerhalbeines Tages genehmigt habe. „Die haben das Vorhaben direktunterstützt“, so Breuninger.

Eigentümergemeinschaft stimmt gegen Solarmodule

Weniger Unterstützung dagegen gab es von seinerEigentümergemeinschaft im Haus. Wegen der Optik hatte sich einekleine Mehrheit der Eigentümer in zwei Versammlungen gegen die vonaußen sichtbaren Solarmodule entschieden, wie Breuninger berichtet.Nun will die Eigentümergemeinschaft vor Gericht erzwingen, dassBreuninger seine Anlage wieder abmontieren muss.

In erster Instanz bekamen die Eigentümer vor dem KonstanzerAmtsgericht auch Recht (Az. 4 C 425/22 WEG). Im Gesetz ist aktuelleindeutig geklärt, dass Eigentümergemeinschaften bei denMini-Solaranlagen für den Balkon das letzte Wort haben. Ohne dieZustimmung der Hausbewohner geht nichts.

Eine gesetzliche Hürde für die Anlagen, die BundeswirtschaftsministerRobert Habeck (Grüne) in einer kürzlich vorgestelltenPhotovoltaik-Strategie aus dem Weg räumen will. Demnach sollenEigentümer und Mieter einen Anspruch auf die Zustimmung für einBalkonkraftwerk bekommen - ähnlich wie schon beiE-Auto-Ladestationen. Damit würden die Mini-Solaranlagen in denKatalog der sogenannten privilegierten Maßnahmen aufgenommen.

Auf Bewegung in der Rechtslage hofft auch Breuningers Anwalt SaschaHändle. Für seinen Mandanten habe er am Landgericht KarlsruheBerufung gegen das Konstanzer Urteil eingelegt, sagt Händle. Bis derFall terminiert werde, könne es aber noch dauern. Solange dürfe dieAnlage auch erstmal stehen bleiben.

Erscheinungsbild wird wichtig bleiben

Das optische Erscheinungsbild könnte aber auch nach einerGesetzesänderung ein wichtiger Faktor bleiben, sagt Gerold Happ vomEigentümerverband Haus und Grund. Die Gemeinschaft müsse dieInstallation in dem Fall zwar erlauben, sie dürfe eventuell aberimmer noch entscheiden, wie und wo genau die Installation erfolge.„Die Anlage wäre also auch in diesem Fall widerrechtlich installiertworden“, sagt Happ mit Blick auf den Konstanzer Fall.

„Jetzt können wir nicht mehr zurückrudern, weil wir nicht mehr füruns alleine kämpfen“, sagt Breuninger. Viele Menschen mit ähnlichenAnliegen hätten sich schon bei ihm gemeldet. Sie hätten den Streit umdie grüne Energie beobachtet und könnten es nicht nachvollziehen,dass solche Hürden aufgebaut würden.

Das Bundeswirtschaftsministerium verweist auf Branchenangaben, wonachin Deutschland mehr als 250.000 Mini-Solaranlagen mit einerGesamtleistung von schätzungsweise 100 Megawatt in Betrieb seien. Vonmanchen Kommunen werden die Anlagen gefördert. In Baden-Württembergliegt die Zuschusshöhe laut Wirtschaftsministerium bei 200 Euro proAnlage.

Strom der Solaranlage fließt ins Hausstromnetz

Das technische Prinzip der Solaranlagen ist simpel: Das Solarmodulauf dem Balkon wird mit einem Wechselrichter verbunden. Dieserwandelt den Gleichstrom aus den Modulen in den haushaltsüblichenWechselstrom um. Der Wechselstrom gelangt über einen Stecker und einenormale Steckdose ins Hausstromnetz. Scheint ausreichend Sonne,werden Geräte in der Wohnung wie die Waschmaschine oder derGeschirrspüler mit Strom aus den Modulen versorgt. Reicht die Mengenicht aus, kommt Strom vom Netzbetreiber hinzu.

Aktuell ist für den Anschluss ein Fachmann nötig, weil dieSolaranlage nicht einfach über einen normalen Doppelsteckerangeschlossen werden darf. Auch das will Habeck ändern und denAnschluss über den sogenannten Schukostecker erlauben. Das Ganze sollso einfach sein, dass jeder so eine Anlage selbst in Betrieb nehmenkann.

© dpa-infocom, dpa:230411-99-273618/4


Von dpa
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