Weihnachtsgeld erhalten? Warum Ergänzer kaum profitieren | FLZ.de

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Veröffentlicht am 11.12.2025 16:47

Weihnachtsgeld erhalten? Warum Ergänzer kaum profitieren

Weihnachtsgeld wird beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet: Der Bonus mindert die staatliche Unterstützung im Auszahlungsmonat. (Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)
Weihnachtsgeld wird beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet: Der Bonus mindert die staatliche Unterstützung im Auszahlungsmonat. (Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)
Weihnachtsgeld wird beim Bürgergeld als Einkommen angerechnet: Der Bonus mindert die staatliche Unterstützung im Auszahlungsmonat. (Foto: Monika Skolimowska/dpa/dpa-tmn)

Für viele Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfänger sind der November und der Dezember besonders sensible Monate. Während andere sich über Weihnachtsgeld freuen können, müssen sie über die Feiertage mit ihren regulären Bezügen haushalten. Einen staatlichen Bonus bekommen sie nicht.

Für all jene Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger, die arbeiten gehen und mit der Sozialleistung lediglich ihr geringes Einkommen aufgestockt bekommen, kommt es noch dicker: Zahlt ihnen ihr Arbeitgeber ein Weihnachtsgeld aus, dürfte ihre Freude über die festliche Sonderzahlung nur von kurzer Dauer sein. Denn das Jobcenter rechnet das Weihnachtsgeld als Einkommen an und kürzt im Gegenzug die Unterstützungsleistung. So wird aus dem erwarteten Bonus einfach eine rechnerische Verschiebung. 

Anspruch kann bis auf Null fallen

An einem Beispiel macht ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit das deutlich: Aufgrund seines niedrigen Einkommens hat ein Beschäftigter Anspruch auf 430 Euro Bürgergeld-Ergänzung pro Monat. In dem Monat, in dem das Weihnachtsgeld in Höhe von rund 325 Euro netto pro Monat ausgezahlt wird, sinkt der Bürgergeldanspruch um denselben Betrag ab. 

Bei einem entsprechend hohen Weihnachtsgeld könnte der Bürgergeldanspruch auch einmalig auf Null fallen. Übersteigt das Netto-Weihnachtsgeld den monatlichen Bedarf sogar, wird die Differenz im Folgemonat als Vermögen gewertet - führt also nicht unmittelbar zur erneuten Leistungskürzung.

Mitwirkungspflichten besser nicht versäumen

Leistungsberechtigte, die ein Weihnachtsgeld erhalten, müssen die zuständige Behörde im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht selbstständig darüber informieren. Darauf weist die Bundesagentur für Arbeit hin. Wer die Information verschweigt, begeht Sozialbetrug. Das kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Bekommt das Jobcenter irgendwann Wind vom Bonus, etwa weil Entgeltabrechnungen oder Kontoauszüge vorgelegt werden müssen, ist die zu viel erhaltene Leistung zudem zurückzuzahlen.

Auch wer in dem Monat des Weihnachtsgeldzuflusses zunächst den ungekürzten Bürgergeldanspruch erhält, weil erst später bekannt wird, wie viel Bonus es tatsächlich gab, muss zu viel erhaltene Beträge im Rahmen einer nachträglichen Korrektur zurückzahlen. Laut der Bundesagentur für Arbeit gab es im April 2025 rund 800.000 erwerbstätige Bürgergeldberechtigte.

© dpa-infocom, dpa:251211-930-411875/1


Von dpa
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