Warum eine junge Dachsbacherin ihr Ratsmandat wohl nicht antreten darf | FLZ.de

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Veröffentlicht am 13.04.2026 07:00

Warum eine junge Dachsbacherin ihr Ratsmandat wohl nicht antreten darf

Corinna Winter vor dem Dachsbacher Rathaus. (Foto: Karl-Heinz Panzer)
Corinna Winter vor dem Dachsbacher Rathaus. (Foto: Karl-Heinz Panzer)
Corinna Winter vor dem Dachsbacher Rathaus. (Foto: Karl-Heinz Panzer)

Corinna Winter hat am 8. März einen beachtlichen Wahlerfolg erzielt: Mit 293 Stimmen landete sie auf Platz zwei der Jungwähler-Liste und sicherte sich damit einen Sitz im Dachsbacher Gemeinderat. Doch ins Rathaus einziehen wird die 26-Jährige aller Voraussicht nach nicht.

Der Grund: Sie arbeitet als Erzieherin im gemeindlichen Kindergarten „Hirtenhaus” – und genau das macht ihr Mandat nach bayerischem Recht unvereinbar mit ihrem Amt. Seit Anfang 2024 gilt eine verschärfte Fassung der Bayerischen Gemeindeordnung. Sie schließt Angestellte der jeweiligen Kommune vom Gemeinde- oder Stadtratssitz aus.

Bereits zuvor waren leitende oder hauptberufliche Mitarbeitende einer Gemeindeverwaltung sowie Beamtinnen und Beamte von solchen Mandaten ausgeschlossen. Die Neuregelung zog diesen Kreis deutlich weiter. Das Innenministerium begründet die Verschärfung mit der Vermeidung von Interessenkonflikten – eine Position, die auch der Bayerische Gemeindetag teilt.

Für Winter bedeutet das eine bittere Entweder-oder-Entscheidung. „Ich bin vor die Wahl gestellt: Job oder Mandat”, sagt sie. Und die Antwort steht für sie fest: „Es ist für mich unvorstellbar, den Beruf aufzugeben.” Eine andere Stelle zu suchen, nur um ein politisches Amt antreten zu können, kommt für sie nicht in Frage.

Allerdings unterscheidet das Gesetz nach wie vor zwischen Arbeiterinnen, Arbeitern und Angestellten, beziehungsweise der Aufgabenstellung. Würde Corinna Winter für den Bauhof arbeiten, diesen vielleicht sogar leiten, stünde ihrem Einzug ins Kommunalparlament nichts im Wege. „Wer überwiegend körperlich arbeitet“ ist nämlich von der Ausschlussregelung nicht betroffen.

„Das Gesetz kann ich nicht ändern“, ist sich Corinna Winter im Klaren. Aber verstehen tut sie es nicht. Zum einen, weil ihre Arbeit alles anderes als körperlos sei, wie sie anführt. Zum Anderen stelle die Gesetzeslage eine unausgesprochene Diskriminierung der körperlich Arbeitenden dar.

Denn es würden ihnen ja „kognitive Fähigkeiten“ abgesprochen, findet die verhinderte Gemeinderätin. Hätte das Hirtenhaus einen anderen, etwa einen kirchlichen Träger, wäre ihr Job kein Hindernis. Die engagierte Frau fühlt sich „von der Demokratie ausgeschlossen“.

Dass sie zur Kandidatur antrat, obwohl ihr die Gesetzesänderung bekannt war, erklärt Winter so: Sie hatte ihre Hoffnungen auf eine Ausnahmeprüfung gesetzt. Der örtliche Wahlausschuss ist grundsätzlich befugt, im Nachgang zu prüfen, ob ein Kandidat unter die Regelung fällt. Winter hatte gehofft, dass dabei Ermessensspielraum besteht. Den gibt es nicht. Der Ausschuss ist an den Gesetzestext gebunden – und der ist in ihrem Fall eindeutig.

Ihr Engagement im Wahlkampf war dennoch kein bloßes Kalkül. „Ich wollte nicht nur Stimmen sammeln, damit jemand anders reinkommt”, stellt sie klar. Bewusst ließ sie sich auf den aussichtsreichen Listenplatz eins setzen und warb aktiv um Unterstützung. Sie wäre die Jüngste am Ratstisch geworden. „Ich bin dankbar für die Wahl”, sagt Winter – auch wenn sie das Ergebnis nun nicht wahrnehmen kann.


Von KARL-HEINZ PANZER
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