Wadephul erteilt Nato-Einsatz vor Irans Küste klare Absage | FLZ.de

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Veröffentlicht am 16.03.2026 02:18, aktualisiert am 16.03.2026 11:55

Wadephul erteilt Nato-Einsatz vor Irans Küste klare Absage

Sieht keinen Nato-Einsatz in der Straße von Hormus: Der deutsche Außenminister Johann Wadephul. (Foto: Virginia Mayo/AP/dpa)
Sieht keinen Nato-Einsatz in der Straße von Hormus: Der deutsche Außenminister Johann Wadephul. (Foto: Virginia Mayo/AP/dpa)
Sieht keinen Nato-Einsatz in der Straße von Hormus: Der deutsche Außenminister Johann Wadephul. (Foto: Virginia Mayo/AP/dpa)

Bundesaußenminister Johann Wadephul hat den Forderungen von US-Präsident Donald Trump nach einem Nato-Einsatz in der Meerenge zwischen dem Iran und der Arabischen Halbinsel eine klare Absage erteilt. Er sehe nicht, dass die Nato für die Straße von Hormus zuständig werden könnte, sagte der CDU-Politiker am Rande eines EU-Außenministertreffens in Brüssel. Im Fall einer Zuständigkeit würden sich die Nato-Gremien damit entsprechend befassen. 

Zum politischen Kurs der Bundesregierung sagte Wadephul, er wolle sich im Kreis der EU-Außenminister für Sanktionen gegen diejenigen einsetzen, die für die Blockade der Straße von Hormus verantwortlich seien. Damit könne man den Partnern am Golf ein klares Signal der Unterstützung geben. Die Sanktionen könnten nach Angaben von Diplomaten zum Beispiel Akteure aus dem iranischen Sicherheitsapparat treffen.

Trump hatte die Nato-Verbündeten zuvor mit konfrontativen Worten zur Unterstützung bei der Sicherung von Öltransporten in der wichtigen Straße von Hormus aufgefordert. Die Nato werde vor einer düsteren Zukunft stehen, sollten die Partner der USA dabei nicht helfen, sagte Trump in einem kurzen Interview der „Financial Times“. Sollte es „keine Reaktion geben oder sollte die Reaktion negativ ausfallen, wird dies, denke ich, sehr schlecht für die Zukunft der Nato sein“, wurde Trump zitiert.

Als sehr unwahrscheinlich gilt ein Nato-Einsatz vor der Küste des Irans vor allem deswegen, weil die Straße von Hormus nicht zum Bündnisgebiet zählt und sich die USA deswegen nicht auf die Beistandspflicht nach Artikel 5 berufen können. Ein Einsatz dort wäre deswegen eine sogenannte „out-of-area“-Operation, der alle Alliierten zustimmen müssten.

© dpa-infocom, dpa:260316-930-821002/3


Von dpa
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