Valentinsgeschenke: Diese Rechte haben Online-Käufer | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.02.2026 14:02

Valentinsgeschenke: Diese Rechte haben Online-Käufer

Valentinstag ohne Stress: Wann Reklamationen beim Online-Kauf klappen – und wann nicht. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Valentinstag ohne Stress: Wann Reklamationen beim Online-Kauf klappen – und wann nicht. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)
Valentinstag ohne Stress: Wann Reklamationen beim Online-Kauf klappen – und wann nicht. (Foto: Christin Klose/dpa-tmn)

Ein Strauß Blumen, ein lieb gemeinter Gutschein oder doch das personalisierte Geschenk mit Gravur: Wer seiner oder seinem Liebsten zum Valentinstag eine Freude bereiten möchte, hat die Qual der Wahl. Insbesondere im Netz ist das Angebot riesig. Aber was, wenn die Bestellung nicht ankommt wie erhofft? Carsten Föhlisch, Leiter der Rechtsabteilung bei der Bewertungsplattform Trusted Shops, erklärt anhand von fünf möglichen Problemfällen, welche Möglichkeiten Käuferinnen und Käufer dann haben:

Fall 1: Rosen bestellt, Tulpen geliefert - bin ich zur Annahme verpflichtet?

Nein. Wenn die Lieferung nicht der Bestellung entspricht, greift das Gewährleistungsrecht. Der Händler müsste die Rosen grundsätzlich noch nachliefern. Schafft er das nicht mehr rechtzeitig zum Anlass, können Kundinnen und Kunden unter Umständen auch sofort vom Vertrag zurücktreten.

Fall 2: Lieferdatum zugesagt, aber nicht eingehalten - was gilt?

„Wurde die Lieferung ausdrücklich für den Valentinstag vereinbart, kann ein sogenanntes Fixgeschäft vorliegen“, sagt Carsten Föhlisch. Kommt die Ware nicht pünktlich, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten - und muss die Ware weder annehmen noch bezahlen. Föhlisch zufolge gilt das selbst dann, wenn für die Ware kein offizielles Widerrufsrecht besteht. 

Fall 3: Der gekaufte Gutschein aus dem Onlineshop gefällt nicht - kann ich ihn zurückgeben?

Ja, auch online gekaufte Gutscheine unterliegen grundsätzlich dem Widerrufsrecht und können innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden. Händler müssen den bezahlten Betrag Föhlisch zufolge vollständig erstatten - und zwar nicht bloß als Gutschrift auf das Kundenkonto.

Fall 4: Das Geschenk wurde extra personalisiert - kann ich im Zweifel vom Widerrufsrecht Gebrauch machen?

Nein. „Für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht“, sagt Carsten Föhlisch. Ganz gleich also, ob es sich um gravierten Schmuck, ein Fotobuch oder einen personalisierten Schlüsselanhänger handelt: Vor dem Vertragsschluss besser noch einmal prüfen, ob etwa Schreibweisen und Daten passen. Zudem kann es sinnvoll sein, die vereinbarte Lieferzeit sowie mögliche Änderungs- oder Stornooptionen zu checken.

Fall 5: Der gebuchte Kurztrip muss kurzfristig storniert werden - ist das so einfach möglich?

„Bei Reiseverträgen ist ein Rücktritt vor Reisebeginn jederzeit möglich“, so Carsten Föhlisch. Veranstalter hätten dann zwar keinen Anspruch mehr auf den Reisepreis, könnten aber eine angemessene Entschädigung verlangen, die meist als pauschale Stornogebühr in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten ist. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher in der Regel die Stornogebühr. Sie kann bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Eine frühzeitige Stornierung kann sich darum lohnen.

© dpa-infocom, dpa:260212-930-677912/1


Von dpa
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