Tödlicher Streit in Bad Windsheim: Angeklagter bestreitet Absicht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 22.11.2022 18:00

Tödlicher Streit in Bad Windsheim: Angeklagter bestreitet Absicht

Der 43-Jährige (rechts) mit seinen Anwälten Patrick Schmidt (hinten rechts) und Marc-Oliver Sandner im Landgericht Nürnberg-Fürth.  (Foto: Manfred Blendinger)
Der 43-Jährige (rechts) mit seinen Anwälten Patrick Schmidt (hinten rechts) und Marc-Oliver Sandner im Landgericht Nürnberg-Fürth. (Foto: Manfred Blendinger)
Der 43-Jährige (rechts) mit seinen Anwälten Patrick Schmidt (hinten rechts) und Marc-Oliver Sandner im Landgericht Nürnberg-Fürth. (Foto: Manfred Blendinger)

Ein 43 Jahre alter Mann muss sich vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten, weil er vor einem Jahr seine Ex-Frau in Bad Windsheim erstochen haben soll.

Er habe den Tod nicht gewollt. Zu einem Messerstich sei es unbeabsichtigt in einem Handgemenge gekommen, gab er zum Prozessbeginn am Dienstag an.

Lange Stellungnahme des Angeklagten im Mord-Prozess

Der Angeklagte ließ von seinem Anwalt Patrick Schmidt eine 20-seitige Stellungnahme verlesen. Darin schildert er ausführlich die Geschichte der Beziehung zu seiner Ex-Frau. „Ich will sagen, dass mir die Geschichte sehr leidtut“, beginnt die Erklärung. „Ich wollte nicht, dass das passiert.“ Die Beziehung zu der Frau begann im Jahr 2017, obwohl sich beide schon seit ihren Jugendtagen kannten. Sie wuchsen in Bad Windsheim auf, die Eltern von beiden waren aus der Türkei ins westliche Mittelfranken gekommen.

Diese kulturelle Prägung habe auch für ihn weiter bestanden, betonte der Angeklagte. Seine beginnende Liebe sei in seiner Familie sehr kritisch gesehen worden. Die acht Jahre Jüngere hatte ein Kind aus einer wieder geschiedenen Ehe mit einem Mann, den sie bei einer Drogentherapie kennengelernt hatte. „Sie war schlecht angesehen in der türkischen Gemeinde“, so der Angeklagte. „Sie hatte ein Kind aus einer Drogentherapie. Beides gilt in der türkischen Kultur als untragbar.“ Bei diesen Sätzen wurde es sehr unruhig auf den Zuhörerbänken.

Angehörige zum stummen Zuhören im Gerichtssaal gezwungen

Die Angehörigen des Opfers mussten stumm anhören, wie der Angeklagte die Frau, die er einst geliebt und geheiratet hatte, Satz für Satz in ein schlechtes Licht rückte. Die im Jahr 2017 geschlossene Ehe hielt nur rund zwei Jahre, doch nach der Scheidung sorgten die beiden gemeinsamen Kinder und ein Kind aus der vorherigen Ehe für viel Miteinander. Das Sorgerecht war geteilt, und schließlich entschlossen sich beide, wieder zusammenzuwohnen. Der Mann kehrte zurück.

Das sei eine Zweckgemeinschaft gewesen, um sich leichter um die Kinder kümmern zu können. Doch auch diese Form des Lebens in einer Vier-Zimmer-Wohnung im Bad Windsheimer Stadtgebiet war fern jeder Harmonie, ließ der Angeklagte verlesen. Der Alltag sei von vielen Auseinandersetzungen geprägt gewesen.

„Größter Streitpunkt waren die Kinder“

Vorausgegangen war den tödlichen Stichen wieder einmal ein Streit, weil beide unterschiedliche Auffassungen über die Erziehung hatten. „Größter Streitpunkt waren die Kinder.“ Dem Mann gefielen zudem die von ihm vermuteten angeblichen wechselnden Beziehungen seiner Ex-Frau zu anderen Männern nicht. Er selbst nächtigte in einem der zwei Kinderzimmer, und der Abstand, erklärte er, habe ihnen gutgetan. In den Monaten vor der Tat am 28. November 2021 hätten sie sich so gut verstanden wie lange nicht mehr.

Doch dann habe seine Ex-Frau über eine andere Frau einen Chat zu lesen bekommen, den er im Jahr 2016 mit einer damaligen Freundin geführt hatte. Daraufhin sei die 33-Jährige gegen 13.30 Uhr extrem eifersüchtig geworden, obwohl sie keinen Grund gehabt hätte. Nach einem heftigen verbalen Streit, gab der 43-Jährige an, sei seine Ex-Frau mit dem Messer aus der Küche in den Flur getreten. Er habe es ihr entwinden wollen, daraus sei ein Handgemenge entstanden und das Messer habe die Frau getroffen. Danach wisse er nichts mehr, deshalb könne er zu den weiteren Stichen nichts sagen. In der Anklage stehen vier schwere Verletzungen durch Stiche, die zum Verbluten der dreifachen Mutter führten.

„Der Tag ist gekommen“

Anders als der Angeklagte sieht es die Staatsanwaltschaft. Sie ist überzeugt, dass die Tat lange geplant gewesen war. In der Anklage auf Mord lautet der Vorwurf, der Mann sei auf die 33-Jährige mit den Worten „Der Tag ist gekommen“ losgegangen und habe ihr tödliche Verletzungen zugefügt. Beweise dafür will Oberstaatsanwalt Dr. Roland Fleury in den kommenden Verhandlungstagen präsentieren. Die 5. Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth hat für den Mord-Prozess insgesamt sieben Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil könnte demnach am 9. Dezember fallen.


Manfred Blendinger
Manfred Blendinger
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