So sind Kinder zu Halloween sicherer im Verkehr unterwegs | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.10.2026 11:50

So sind Kinder zu Halloween sicherer im Verkehr unterwegs

Sicher im Straßenverkehr: Die Halloween-Verkleidung sollte die Sicht der Kinder beim Gehen und Überqueren der Straße nicht einschränken. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Sicher im Straßenverkehr: Die Halloween-Verkleidung sollte die Sicht der Kinder beim Gehen und Überqueren der Straße nicht einschränken. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)
Sicher im Straßenverkehr: Die Halloween-Verkleidung sollte die Sicht der Kinder beim Gehen und Überqueren der Straße nicht einschränken. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn)

Rund um Halloween (31. Oktober) müssen Autofahrer in der Dämmerung und im Dunklen verstärkt mit feiernden Fußgängern rechnen. Speziell Kinder dürften in gruseligen und dunklen Kostümen umherziehen. 

Besonders in Wohngebieten, an Zebrastreifen und Haltestellen rät der Auto Club Europa (ACE) deshalb zu noch mehr Vorsicht. Hier können Kinder einzeln oder in Gruppen plötzlich auftauchen. Das Tempo sollte schon vorsorglich reduziert werden, um jederzeit rechtzeitig anhalten zu können.

Für bessere Sicht sorgen saubere Autoscheiben - innen und außen - und freilich eine ordnungsgemäße Beleuchtung, damit auch andere einen rechtzeitig wahrnehmen.

Auch zu Halloween sicher im Straßenverkehr

Eltern sollten ihre Kleinen vor der Tour - falls diese schon allein angetreten werden kann - daran erinnern, dass sie auf den Bürgersteigen gehen und Straßen nach Möglichkeit immer nur an Ampeln, Zebrastreifen oder an gut beleuchteten Stellen überqueren sollen.

Auch bei den Kostümierungen können Eltern ein wenig für die Verkehrssicherheit tun. So sei Schminke fürs Gesicht besser als solche Gruselmasken, die die Sicht der Kinder einschränken könnten. Um die Kleinen auch bei düsteren Kostümen ein wenig sichtbarer zu machen, kann man helles Zubehör und reflektierende Dinge an den Kostümen befestigen, um für mehr Licht und Sicht zu sorgen. Der ACE nennt als Beispiele:

  • Fluoreszierende Gruselaccessoires
  • Laternen
  • Leuchtende Zauberstäbe
  • Lichterketten

Aber Vorsicht: Allzu helle Lichtquellen wie Taschenlampen und Campinglaternen können andere Verkehrsteilnehmer unter Umständen blenden.

Daran sollten große Gruselfans hinter dem Steuer denken

Und apropos Kostüme - auch Erwachsene sollten da besser genau aufpassen, wenn sie sich damit vielleicht ans Steuer setzen wollen. Kostüme sind beim Autofahren nur erlaubt, wenn der Fahrer das Auto jederzeit sicher beherrscht.

Verkleidungen dürfen weder Sicht, Gehör noch Bewegungsfreiheit beeinträchtigen. Wer nur eingeschränkt sehen kann, muss mit 10 Euro Verwarngeld rechnen. Bei Behinderung oder Gefährdung anderer sind 20 bis 35 Euro möglich.

Das Gesicht muss erkennbar bleiben - Verhüllungsverstöße kosten 60 Euro. Denn die Identifizierung bei einer Verkehrsüberwachung muss möglich ist. Gesichtsbemalungen oder etwa eine Clownsnase sind erlaubt - wenn die wesentlichen Gesichtszüge erkennbar sind.

© dpa-infocom, dpa:261029-930-911439/1


Von dpa
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