Deutlicher geht es kaum: Der 22. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in München hat die Bad Windsheimer Sperrzeitverordnung zerpflückt. Ein förmliches Urteil sprach das Gericht in der Verhandlung in München zwar noch nicht. Aber wie die Entscheidung ausfallen wird, war am Ende allen Beteiligten klar.