Mit neuen Vorgaben zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat die Spitze des Klinikverbundes die Belegschaft verärgert. Es geht um Beschäftigte, die mehr als sechs Wochen krank geschrieben sind. ANregiomed will hier grundsätzlich die Krankenkasse einschalten und verweist auf zu Unrecht ausbezahlte Millionenbeträge im vergangenen Jahr.
42 Tage muss der Arbeitgeber bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) des Arbeitnehmers das volle Gehalt weiter bezahlen. Danach übernimmt die Krankenkasse und bezahlt Krankengeld. Dieses liegt in der Regel bei 70 Prozent des Nettoverdienstes.
Die Empörung in der Belegschaft in Ansbach, Dinkelsbühl und Rothenburg war groß, als ein Schreiben aus dem Dienstleistungszentrum Human Ressources (DLZ HR) die Runde machte, das an diesen gesetzlichen Vorgaben zu rütteln versucht. Bei Betriebsversammlungen an allen drei Standorten wurde in den vergangenen Wochen hitzig diskutiert – auch wegen der Formulierungen in dem Schreiben. Empathie gegenüber schwer erkrankten Menschen ist dort nicht auszumachen.
Der Wechsel bei den Zahlungen vom Arbeitgeber zur Krankenkasse gilt nur, wenn es sich immer um die gleiche Krankheit handelt, bei unterschiedlichen Erkrankungen laufen die 42 Tage für den Arbeitgeber jeweils aufs Neue los. Die Chefs haben zwar kein Recht zu erfahren, woran ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin erkrankt ist, aber sie dürfen wissen, ob es ein und dieselbe Erkrankung ist. Das kann jede moderne Lohnbuchhaltungssoftware mit wenigen Klicks bei den Krankenkassen abfragen. Hat der Arbeitgeber Zweifel, liegt die Beweislast bei ihm.
Doch ANregiomed will den Spieß nun umdrehen und setzt einfach voraus, dass es sich um ein und dieselbe Krankheit handelt, heißt es in dem Schreiben. Unabhängig von den Rückmeldungen der Krankenkasse. „Ab dem 43. Krankheitstag wenden Sie ich bitte an Ihre Krankenkasse und beantragen dort Krankengeld.“
So wurde das Beschäftigten mitgeteilt, die in den vergangenen Monaten die 42-Tage-Grenze überschritten haben. Sie hätten die Möglichkeit das Gegenteil nachzuweisen und „geeignete Atteste“ vorzulegen. „Hierzu besteht außergerichtlich Ihrerseits jedoch keine Verpflichtung, da eine derartige Offenlegung höchstpersönliche Rechte tangiert“, informiert das DLZ HR in dem standardisierten Schreiben immerhin.
„Diese pauschale Ankündigung ist rechtlich nicht haltbar“, stellt hingegen Martin Klein fest. Klein ist Rechtsanwalt, Arbeitsrecht ist einer seiner Schwerpunkte. Seine Kanzlei liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu ANregiomed in Ansbach im Technologiepark. Der Fachmann verweist auf die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichtes: „Es muss im Einzelfall geprüft werden, ob die neue Krankheit mit der vorherigen zusammenhängt. Nur dann kann es als eine durchgehende Erkrankung gelten, bei der die Lohnfortzahlung nach 42 Tagen endet.“
Wenn zwischen zwei Krankschreibungen eine Arbeitsphase lag, spreche vieles dafür, dass es sich um verschiedene Erkrankungen handelt. Dann besteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung. Anwalt Klein: „Pauschal zu sagen, man zahle bei einer weiteren Krankschreibung kein Geld mehr, ist rechtlich fragwürdig. Es könnte sogar unzulässig sein, weil damit die Beweislast unzulässig auf den Arbeitnehmer abgewälzt wird.“ Die verlangte Offenlegung von Diagnosen hält Klein für „datenschutzrechtlich sehr bedenklich“.
Auf Anfrage der FLZ, versucht das Unternehmen das Vorgehen zu erklären. „Die stolze Summe von mindestens 3,66 Millionen Euro hat der Klinikverbund ANregiomed 2024 für krankgeschriebene Beschäftigte an Entgeltfortzahlungen über den 42. Krankheitstag hinaus geleistet, die bei genauerer Prüfung jedoch mutmaßlich zumindest teilweise von den Krankenkassen hätten bezahlt werden müssen“, heißt es in der Antwort. „Für den ohnehin von Defiziten geplagten Klinikverbund ein schwerer und womöglich unnötiger finanzieller Brocken.“ Zur Orientierung: Im vergangenen Jahr hat ANregiomed rund 16 Millionen Euro Defizit gemacht, im Jahr zuvor knapp 26 Millionen.
Die Personalabteilung sei auf den Fall eines Mitarbeiters gestoßen, dem „trotz teilweiser Erwerbsminderung in den vergangenen fünf Jahren 14 volle Entgeltfortzahlungszeiträume zu je 42 Tagen ausbezahlt wurden“, informierte die Pressestelle. Eine Überprüfung habe dann gezeigt, dass im vorigen Jahr 182 Beschäftigte für 21.070 Fehltage die volle Entgeltfortzahlung kassiert hätten, ließ ANregiomed wissen.
Im Durchschnitt wären das 115 Fehltage pro Person in einem Jahr – bei 220 Arbeitstagen. Mit den Gesamtzahlungen ließen sich ANregiomed zufolge 96 Vollzeitkräfte finanzieren.
„Rechnet man lediglich die Entgeltfortzahlungen oberhalb des 42. Tages, wären dies mit 13.426 gezahlten Fehltagen immer noch 61 Vollzeitkräfte.“ Bei einem angenommenem Arbeitgeberaufwand von 60.000 Euro für eine Vollzeitkraft kommt man auf 3,66 Millionen Euro für das Jahr 2024.
Aufgefallen seien die ungerechtfertigten Auszahlungen „im Zuge diverser arbeitsrechtlicher Streitigkeiten“. Der Abgleich, ob es sich um die selbe oder um eine andere Krankheit handle, erfolgt anhand von ICD-Codes. Diese stehen für medizinisch Diagnosen. Doch gebe es Erkrankungen, die sich immer wieder anders äußern.
Rheuma sei ein Beispiel hierfür. „Mal schmerzt das Handgelenk, mal das Kniegelenk oder mal in die Hüfte. Jedes Mal wird der Kasse ein anderer ICD-Code gemeldet.“ Dabei sei die Erkrankung immer Rheuma. Aktuell seien rund 30 Personen von ausgesetzten oder gekürzten Zahlungen betroffen, fünf Personen haben geklagt, erklärte ANregiomed auf Anfrage.