Rahmenvertrag für Freelancer: Worauf sollte ich achten? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 21.10.2026 04:38

Rahmenvertrag für Freelancer: Worauf sollte ich achten?

Ein Rahmenvertrag bietet sich an, wenn beide Seiten weder Zeit noch Lust haben, bei jedem Auftrag die Details neu zu verhandeln. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ein Rahmenvertrag bietet sich an, wenn beide Seiten weder Zeit noch Lust haben, bei jedem Auftrag die Details neu zu verhandeln. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)
Ein Rahmenvertrag bietet sich an, wenn beide Seiten weder Zeit noch Lust haben, bei jedem Auftrag die Details neu zu verhandeln. (Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn)

Als Freelancerin oder Freelancer immer wieder für ein und denselben Auftraggeber tätig? In solchen Fällen kommt häufig ein Rahmenvertrag ins Spiel. Er bietet sich an, wenn beide Seiten weder Zeit noch Lust haben, bei jedem Auftrag die Details neu zu verhandeln.

Der Rahmenvertrag sorgt insofern ein Stück weit für weniger Bürokratie. Und er ist das stabile Fundament für künftige Einzelverträge. Doch ein paar Dinge sollten beide Seiten beachten. 

Was genau ist ein Rahmenvertrag?

In einem Rahmenvertrag ist beispielsweise geregelt, zu welchen Konditionen ein Freelancer oder eine Freelancerin künftige Aufträge abwickeln soll. „Dazu zählen beispielsweise Stunden- oder Tagessatz, Haftung, Geheimhaltung oder etwa Nutzungsrechte“, sagt Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD).

Der konkrete Einzelauftrag bestimmt dann, was der Freelancer oder die Freelancerin im jeweiligen Fall tatsächlich leisten soll, bis wann und gegebenenfalls zu welchem konkreten Preis. 

Wie verbindlich ist ein Rahmenvertrag? 

Das hängt vom Inhalt des Rahmenvertrags ab. „Ein klassischer Rahmenvertrag bedeutet nicht automatisch, dass der Auftraggeber ein bestimmtes Auftragsvolumen vergeben muss“, so Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ebenso wenig steht der Freelancer oder die Freelancerin in der Pflicht, automatisch jeden angebotenen Auftrag anzunehmen.

Allerdings kann in dem Vertrag ein Mindestauftragsvolumen vorgesehen sein. Umgekehrt kann auch eine bestimmte Verfügbarkeit des Freelancers oder der Freelancerin vereinbart sein. Aber Vorsicht: „Problematisch kann eine weitgehende Verfügbarkeits- oder Exklusivitätsbindung für Freelancer sein, wenn gleichzeitig keinerlei Mindestauftragsvolumen vereinbart ist“, so Fuhlrott.

Welche Vorteile hat ein Rahmenvertrag für Auftragnehmende?

„Der größte Vorteil ist ein geringerer bürokratischer Aufwand“, sagt Lutz. Zahlungsbedingungen, Haftung oder Nutzungsrechte müssen Freelancer und Freelancerinnen nicht für jedes Projekt neu aushandeln. „Sind ein Mindestvolumen sowie längerfristig verlässliche Konditionen vereinbart, ist eine bessere Umsatzplanung möglich“, so Lutz.

Und welche Nachteile und Risiken gibt es?

Der Auftraggeber kann sich günstige Konditionen langfristig sichern - „und in dem Fall kann der oder die Auftragnehmende eine höhere Vergütung nur schwierig durchsetzen“, so Lutz. Zudem können Exklusivität und Wettbewerbsverbote es erschweren, auch für weitere Auftraggeber tätig zu sein. Laut Lutz besteht auch das Risiko, dass im Rahmenvertrag Verfügbarkeitszeiten reserviert sind, die der Auftraggeber dann nicht abruft.

Worauf sollten Auftragnehmende besonders achten?

Bei der Haftung ist zu klären, wofür und bis zu welcher Höhe Auftragnehmende einstehen sollen. „Eine wirtschaftlich kaum begrenzte Haftung kann außer Verhältnis zum Honorar des einzelnen Projekts stehen“, sagt Fuhlrott. Lutz rät, die Haftung auf die Auftragssumme, in jedem Fall auf die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung zu begrenzen.

Weitere wichtige Punkte sind:

- Nutzungsrechte: „Hier ist möglichst konkret zu regeln, welche Rechte übertragen werden“, sagt Fuhlrott. Zudem muss man laut Lutz darauf achten, dass der Auftraggeber nicht Rechte etwa an Vorlagen oder Methoden erhält, die der Freelancer nicht speziell für ihn entwickelt hat, sondern auch für andere Kunden benötigt.

- Wettbewerbsverbote/Exklusivitätsklauseln: Hier kommt es auf Umfang und Dauer an. „Wer für andere Auftraggeber kaum noch arbeiten darf, verliert einen wesentlichen Teil seiner unternehmerischen Freiheit“, so Fuhlrott. Bei Exklusivität gilt: „Die Bindungsdauer nicht zu lange vereinbaren und beziehungsweise auf einen garantierten Mindestumsatz achten“, sagt Lutz.

- Geheimhaltungsklauseln: Solche Klauseln sollten nicht pauschaler formuliert sein als erforderlich. Vor allem sollte klar sein, welche Informationen tatsächlich vertraulich sind und wie lange die Verpflichtung gilt. „Vorsicht bei der Vereinbarung von Geldstrafen“, sagt Lutz. Im Rahmenvertrag ist klar festzulegen, was genau geheim zu halten ist und wann konkret die Geheimhaltungspflicht verletzt ist.

Welche Laufzeiten sind bei einem Rahmenvertrag üblich?

Eine allgemeine gesetzliche Standardlaufzeit für solche privatrechtlichen Freelancer-Rahmenverträge gibt es nicht. „Möglich sind sowohl befristete als auch unbefristete Vereinbarungen“, sagt Fuhlrott. Sein Tipp: Wichtiger als die reine Laufzeit ist häufig die Frage, ob und mit welcher Frist der Vertrag gekündigt werden kann. „Ein Freelancer sollte daher nicht nur auf 'zwölf Monate Laufzeit' schauen, sondern auch darauf, ob sich der Vertrag automatisch verlängert und welche Kündigungsfristen gelten“, so Fuhlrott.

Einen Rahmenvertrag kündigen, wie geht das?

Eine ordentliche Kündigung ist zu der im Rahmenvertrag vereinbarten Frist möglich. „Bei einem befristeten Vertrag sollte man vor allem prüfen, ob überhaupt ein ordentliches Kündigungsrecht vorgesehen ist“, sagt Fuhlrott. Wichtig ist, dass im Rahmenvertrag auch die Kündigungsform geregelt ist, wie Lutz sagt. Reicht eine E-Mail oder ist ein Brief nötig?

„Eine außerordentliche Kündigung sollte vor allem bei Insolvenz und schweren Vertragsverletzungen wie etwa anhaltendem oder erheblichem Zahlungsverzug möglich sein“, sagt Lutz.

© dpa-infocom, dpa:261021-930-869504/1


Von dpa
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