Sind Personenkontrollen an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich rechtswidrig? Mit dieser Frage befasst sich das Verwaltungsgericht in München. Dort klagt ein Münchner, der in Innsbruck arbeitet, gegen eine Personenkontrolle im Zug. Im Juni vergangenen Jahres war der Mann, der oft mehrfach pro Woche mit dem Zug nach Innsbruck fährt, nach Gerichtsangaben auf einer dieser Fahrten von der Bundespolizei einer Personenkontrolle unterzogen worden.
Nachdem er sich geweigert habe, sich auszuweisen, sei seine Tasche durchsucht worden. Der Kläger hält dies für rechtswidrig und fordert eine entsprechende Bestätigung des Gerichts. Aus seiner Sicht sind die polizeilichen Maßnahmen europarechtswidrig, weil die systematischen Binnengrenzkontrollen gegen die Vorgaben des Schengener Grenzkodex verstoßen.
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