Prozess nach Streit am Dentlein City Festival: Wollten die Angeklagten töten? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.01.2025 07:00

Prozess nach Streit am Dentlein City Festival: Wollten die Angeklagten töten?

Im Landgericht Ansbach stehen zwei junge Männer wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor Gericht. (Foto: Jim Albright)
Im Landgericht Ansbach stehen zwei junge Männer wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor Gericht. (Foto: Jim Albright)
Im Landgericht Ansbach stehen zwei junge Männer wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags vor Gericht. (Foto: Jim Albright)

Aufgrund eines Ausschlusses vom Musikevent Dentlein City Festival sollen zwei Männer einen Streit angezettelt haben. Weil sich eine handfeste Auseinandersetzung entwickelt haben soll – inklusive Tritten gegen den Kopf –, müssen sich die beiden vor der Jugendkammer des Ansbacher Landgerichts wegen versuchten Totschlags verantworten.

Gemäß den Angaben in der Anklageschrift, die Staatsanwältin Tina Schlauersbach vortrug, waren Thomas B. und Timo R. (beide Namen geändert) im August 2024 bei der Veranstaltung im Landkreis Ansbach. Gegen 0.45 Uhr entwickelte sich ein Streit zwischen den beiden Angeklagten im Alter von 17 und 20 Jahren mit dem Geschädigten, weil sie von der Veranstaltung ausgeschlossen wurden.

Zwei Zeugen mischten sich in den Streit ein

Aus dem zunächst verbalen Streit soll sich eine handfeste Auseinandersetzung entwickelt haben, in deren Verlauf der Geschädigte zu Boden ging. In der Folge ließen die beiden Angeklagten aber nicht von ihm ab. Stattdessen schlug Thomas B. laut Staatsanwältin mindestens zweimal mit der Faust gegen den Kopf des Geschädigten. Im weiteren Verlauf beteiligte sich auch Timo R., der wohl zunächst noch versucht hat, den Streit zu schlichten. Es folgten mehrere Fußtritte der Angeklagten gegen den Oberkörper und mindestens zwei wuchtige Tritte gegen den Kopf des Geschädigten. Dabei soll Thomas B. auch gerufen haben: „Du hast es verdient.“

Erst als sich zwei Zeugen mehrfach einmischten, ließen die Angeklagten vom Geschädigten ab und verließen die Örtlichkeit. Der Geschädigte erlitt durch die Schläge und Tritte mehrere Verletzungen – darunter eine Gesichts- und Schädelprellung sowie eine gebrochene Rippe.

Mit der Beweisaufnahme soll es jetzt losgehen

Auch aufgrund der Verletzungen und Fußtritte wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor, billigend in Kauf genommen zu haben, dass der Geschädigte tödlich verletzt wird. Deshalb müssen sich die Angeklagten jetzt wegen versuchten Totschlag und gefährlicher Körperverletzung vor der Jugendkammer des Ansbacher Landgerichts verantworten.

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Bislang wurde im Rahmen des ersten Verhandlungstages nur die Anklageschrift verlesen. Mit der Beweisaufnahme beginnt die Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Elke Beyer in dieser Woche.


Florian Schwab
Florian Schwab
Redakteur
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