Wer beim Essen und Trinken von Milchprodukten von Allergien und Unverträglichkeiten geplagt wird, kann sich freuen: Auf den Packungen soll künftig genauer erkennbar sein, was wirklich drinsteckt. Das regelt die neue Milchproduktqualitätsverordnung, die ab 14. Juni in Kraft tritt.
Klingt sperrig, hat aber ein hehres Ziel: Sie soll dafür sorgen, dass die Kennzeichnung verständlicher wird und irreführende Werbeclaims nicht mehr wahllos zum Kauf locken.
Was also ab kommender Woche an Milchprodukten hergestellt wird, muss mit klareren und eindeutigen Angaben versehen werden. „So wird künftig bei der Werbung mit Vitaminen und Zusätzen genauer hingeschaut. Vitamine dürfen nicht beliebig zugesetzt oder beworben werden, sondern nur nach bestimmten Vorgaben“, erklärt Daniela Krehl, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Ziel sei es, dass etwa stark gesüßte Milchprodukte nicht allein durch Werbeaussagen wie „mit Vitaminen“ gesünder wirken.
Hersteller müssen künftig auch genau aufs Produkt schreiben, ob und zu welchem Prozentanteil etwas anderes als Kuhmilch in dem Milchprodukt steckt, etwa Schaf- oder Ziegenmilch. Auch wenn Milchbestandteile durch pflanzliche Zutaten ersetzt werden, muss das gekennzeichnet werden.
Was außerdem eindeutiger wird:
Dafür gab es bislang keine Definition und wurde unterschiedlich ausgelegt. Künftig darf ein Milchprodukt nur dann als „laktosefrei“ bezeichnet werden, wenn es weniger als 0,1 Gramm Laktose pro 100 Gramm enthält. „Außerdem muss dieser Wert künftig direkt angegeben werden, zum Beispiel mit dem Hinweis „Laktosegehalt: unter 0,1 g/100 g”. Das hilft besonders Menschen mit Laktoseintoleranz, weil sie sich besser auf die Angaben verlassen können“, erklärt Krehl.
Die Wärmebehandlung von Milch wird klarer gekennzeichnet. Begriffe wie
müssen eindeutig verwendet werden. Krehl: „Dadurch wird transparenter, warum manche Milch nur wenige Tage hält und andere mehrere Wochen haltbar ist.“
Die Regelung zur Bezeichnung „frisch“ hält Daniela Krehl für besonders wichtig. Künftig dürfe wärmebehandelte Milch nur dann mit „frisch“ beworben werden, wenn sie bei maximal 8 Grad höchstens drei Wochen haltbar ist. „Damit soll verhindert werden, dass sehr lange haltbare Produkte trotzdem einen besonders frischen Eindruck vermitteln“, so die Verbraucherschützerin.
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