Naturschützer klagen gegen Sessellift-Neubau am Fellhorn | FLZ.de

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Veröffentlicht am 26.03.2026 14:38, aktualisiert am 26.03.2026 16:21

Naturschützer klagen gegen Sessellift-Neubau am Fellhorn

Für die Skifahrer soll am Fellhorn ein neuer Sessellift gebaut werden, Umweltschützer wollen dies verhindern. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Für die Skifahrer soll am Fellhorn ein neuer Sessellift gebaut werden, Umweltschützer wollen dies verhindern. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)
Für die Skifahrer soll am Fellhorn ein neuer Sessellift gebaut werden, Umweltschützer wollen dies verhindern. (Archivbild) (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Mit einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg wollen Umweltschützer den Neubau eines Sessellifts am Fellhorn im Allgäu verhindern. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte, dass der Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern (LBV) einen Baustopp verlange und ein entsprechender Antrag eingegangen sei. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk berichtet, dass der Naturschutzverband eine Klage vorbereite.

In dem Verfahren geht es um den Neubau der Scheidtobelbahn sowie Pistenarbeiten in der Nähe von Osterdorf im Landkreis Oberallgäu. Der LBV begründet den Eilantrag damit, dass es bereits erste Rodungen gegeben habe.

LBV: Projekt ist nicht genehmigungsfähig

Die Bauarbeiten fänden in einem besonders sensiblen Gebiet der Allgäuer Hochalpen statt. Es sei unter anderem ein Vogelschutzgebiet, das die in Bayern vom Aussterben bedrohten Birkhühner schützen solle. „Der Sessellift sowie weitere Bauvorhaben im Gebiet sind nach unserer Einschätzung überhaupt nicht genehmigungsfähig“, sagte LBV-Geschäftsführer Helmut Beran.

Das Landratsamt hatte die Genehmigung damit verteidigt, dass die neue Scheidtobelbahn auf derselben Trasse wie die bislang schon bestehende Bahn gebaut werde. Allerdings werde der künftige Sessellift 320 Meter länger, weil Berg- und Talstation versetzt würden. Da dennoch der gesetzliche Grenzwert von 1.500 Meter Luftlinie bei der Seilbahn nicht überschritten werde, sei eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig.

Kritik an neuem Landesgesetz

Der Verzicht auf die Umweltprüfung hatte auch für Kritik durch den Bund Naturschutz in Bayern gesorgt. Hintergrund ist, dass es das erste Projekt im Freistaat ist, das aufgrund des im Sommer in Kraft getretenen dritten bayerischen Modernisierungsgesetzes vereinfacht geplant werden kann. Die SPD-Landtagsfraktion bezeichnete das Gesetz als „ein Freibrief für Investoren und eine Bankrotterklärung für den Alpen- und Umweltschutz“.

Nach Angaben des Gerichtssprechers wird sich das Gericht nun erst einmal ein Bild der aktuellen Situation der Arbeiten am Fellhorn machen. Danach sei mit einer zeitnahen Entscheidung zu dem LBV-Antrag zu rechnen.

Die Landtags-Grünen haben nach eigenen Angaben einen Antrag in das Parlament eingebracht, wonach die Staatsregierung gegen den vom Landratsamt Oberallgäu angeordneten Sofortvollzug der Baugenehmigung vorgehen soll. „Wer Natur schützen will, darf den Umwelt- und Artenschutz nicht per Gesetz zur lästigen Formalie degradieren. Die Staatsregierung muss jetzt eingreifen – bevor am Fellhorn unumkehrbare Schäden entstehen“, sagte der Abgeordnete Max Deisenhofer.

© dpa-infocom, dpa:260326-930-870387/2


Von dpa
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