Auf Basis einer neuen Regelung in der Gemeindeordnung wollten zwei Kommunen Reden des Thüringer AfD-Chefs Björn Höcke in öffentlichen Räumlichkeiten verhindern - vergeblich. „Die neue gesetzliche Regelung hat sich als stumpfes Schwert herausgestellt“, teilte der Bürgermeister von Lindenberg (Landkreis Lindau), Eric Ballerstedt, mit.
Sowohl Lindenberg als auch Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth wollten juristisch dagegen vorgehen, dass Höcke bei Wahlkampfveranstaltungen der AfD in kommunalen Hallen sprechen darf. Es begann ein juristisches Hin und Her: Das Verwaltungsgericht Bayreuth untersagte eine öffentliche Rede in Seybothenreuth, das Verwaltungsgericht Augsburg dagegen erlaubte einen Auftritt in Lindenberg. Schließlich teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München als nächste Instanz am Freitagabend mit, beide Auftritte seien zulässig.
„Die Stadt Lindenberg wie auch die Gemeinde Seybothenreuth, die ebenfalls vor Gericht unterlegen ist, fordern den Gesetzgeber dringend auf, auf diese Entscheidung des VGH zu reagieren“, schrieb Ballerstedt nun.
Die gerichtliche Entscheidung sei „einigermaßen überraschend“ gekommen, hieß es weiter. Das Verwaltungsgericht in Augsburg habe zuvor selbst den Fingerzeig gegeben, wie ein Verbot zu erreichen wäre. „Dass dieser Weg nun nicht beschritten werden kann, ist enttäuschend.“ Es stelle sich zugleich die Frage, in welchen Fällen die Anwendung der Regelung überhaupt denkbar ist.
Hintergrund des Streits um die Höcke-Reden war, dass der AfD-Politiker zweimal wegen der Verwendung einer Naziparole rechtskräftig verurteilt ist. Zudem hat die bayerische Gemeindeordnung seit wenigen Wochen eine neue Vorschrift, wonach die Nutzung von öffentlichen Räumen dann versagt werden kann, wenn bei einer Veranstaltung „Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten“ seien.
Nach Ansicht des VGH sind allerdings auch mit Höcke als Redner nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit solche Inhalte zu erwarten. Die Kommunen hätten dies in den Verfahren auch nicht ausreichend dargelegt, teilte der VGH mit. Die Richter betonten, dass somit die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit nicht eingeschränkt werden dürfe.
Höcke war am Samstagabend bereits in Seybothenreuth aufgetreten. Etwa 200 Menschen waren nach Polizeiangaben zur AfD-Veranstaltung gekommen, vor der Halle hatte sich eine Gegenkundgebung mit etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern formiert. Der Auftritt Höckes in Lindenberg war für Sonntagabend geplant.
Der Lindenberger Rathauschef betonte zudem, es sei zu keiner Zeit Ziel gewesen, die AfD-Veranstaltung zur Vorstellung der Kommunalwahlkandidaten komplett zu verbieten: „Wie jeder anderen, nicht verbotenen Partei, steht auch der AfD die Nutzung des Saales zu.“
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