Mit einer Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes hat die Staatsregierung den Ausbau erneuerbarer Energien im Denkmalbereich erleichtert. Die Dinkelsbühler Baugestaltungssatzung schließt Solaranlagen auf Dächern in der Altstadt jedoch dem Grundsatz nach aus. Dieses Spannungsfeld sorgte im Bauausschuss für eine kontroverse Debatte.
Bereits FLZ+? Hier einloggen