Finca auf Mallorca, Ruhesitz in Thailand oder Sie sind einfach zum Arbeiten oder der Liebe wegen ins Ausland gezogen? Die Pflicht zum Umtausch des Führerscheins endet nicht an der Landesgrenze.
Nicht nur die alten rosa und grauen Lappen verlieren ihre Gültigkeit. Auch zwischen 1999 und 2013 ausgestellte Führerscheine im Plastikkartenformat sind betroffen. Wer auch künftig ein gültiges Dokument haben und in Deutschland Auto fahren will, muss tätig werden. Wie das geht, richtet sich nach dem Wohnsitz im Ausland.
Hier ist der Weg einfach. Zuständig ist die örtliche Fahrerlaubnisbehörde, so das Bundesministerium für Verkehr (BmV). Das wäre in Frankreich die Behörde France Titres, in Norwegen (EWR) Statens Vegvesen, in der Schweiz können dies die lokalen Verkehrsämter sein. Dort kann man sich beraten lassen - und gegebenenfalls die Fahrerlaubnis gegen eine lokale austauschen. Die Schweiz zum Beispiel macht dies für Zugezogene ohnehin nach einem Jahr zur Pflicht.
Im Rest der Welt wird es etwas komplizierter. Theoretisch ist für deutsche Staatsbürger im Ausland in dieser Angelegenheit jede untere Verwaltungsbehörde zuständig, so das BmV.
Unabhängig davon empfiehlt das BmV, sich mit den örtlichen Führerscheinbestimmungen vertraut zu machen. Möglicherweise ist die deutsche Fahrerlaubnis am Wohnort gar nicht gültig.
© dpa-infocom, dpa:260120-930-568888/1