Heizöl zum Festpreis: Darf der Händler jetzt stornieren? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 12.03.2026 16:41

Heizöl zum Festpreis: Darf der Händler jetzt stornieren?

Wer jetzt unbedingt Heizöl benötigt, sollte nur so viel kaufen, wie unbedingt benötigt wird und die weitere Entwicklung der Preise im Blick behalten. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)
Wer jetzt unbedingt Heizöl benötigt, sollte nur so viel kaufen, wie unbedingt benötigt wird und die weitere Entwicklung der Preise im Blick behalten. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)
Wer jetzt unbedingt Heizöl benötigt, sollte nur so viel kaufen, wie unbedingt benötigt wird und die weitere Entwicklung der Preise im Blick behalten. (Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn)

Der Iran-Krieg hat die Ölpreise innerhalb kurzer Zeit stark verteuert. Wohl dem, der sein Heizöl bereits vor der Eskalation im Nahen Osten zum günstigen Festpreis bestellt hat. Die Verbraucherzentrale Hessen stellt nun aber fest, dass selbst solche Lieferverträge mitunter einseitig vonseiten der Händler storniert werden, sofern das Öl noch nicht geliefert wurde. Aber ist das rechtlich überhaupt möglich?

Argumentiert der Händler die Stornierung der Heizöllieferung mit der aktuellen Preisexplosion und dem damit verbundenen Wegfall der Geschäftsgrundlage, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher jedenfalls genau hinschauen. „Grundsätzlich trägt der Verkäufer das Risiko von Kostensteigerungen, insbesondere wenn ein Festpreis vereinbart wurde“, sagt Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen. Das gelte auch für Heizöl, weil der Verkäufer das Beschaffungs- und Kalkulationsrisiko trägt.

Die Möglichkeit zur einseitigen Stornierung des Vertrags sei daher nur zulässig, wenn tatsächlich eine grundlegende, unvorhersehbare Störung vorliege, die das Festhalten am Vertrag unzumutbar macht. „In der Praxis wird dies bei Preiserhöhungen für Heizöl regelmäßig zu verneinen sein“, sagt Lassek.

Achtung vor betrügerischen Anbietern

Wem ein solches Szenario widerfährt, sollte darum in der Praxis darauf bestehen, dass der Händler den Vertrag erfüllt - also die bestellte Menge Heizöl zum vereinbarten Preis und Liefertermin zur Verfügung stellt. Weigert sich der Händler trotz erneuter Fristsetzung, bleibt Betroffenen Lassek zufolge nichts anderes übrig, als Heizöl an anderer Stelle zu einem höheren Preis zu kaufen. In einem solchen Fall können Verbraucherinnen und Verbraucher vom Händler etwaige Mehrkosten durch die neue Bestellung unter Umständen als Schadenersatz einfordern.

Wer jetzt unbedingt Heizöl benötigt, sollte den Verbraucherschützern zufolge nur so viel kaufen, wie unbedingt benötigt wird und die weitere Entwicklung der Preise im Blick behalten. Im Idealfall sollten Verbraucherinnen und Verbraucher zuvor Preise bei gängigen Vergleichsportalen miteinander vergleichen, statt einfach beim gewohnten Händler zu bestellen. 

Dabei ist aber Vorsicht geboten: Betrüger nutzten angespannte Marktsituationen gerne aus, um mit unseriösen Angeboten Kasse zu machen - die bestellte Heizöllieferung kommt dann meist nicht. Um einem Reinfall vorzubeugen, empfiehlt sich die Nutzung des Fakeshop-Finders der Verbraucherzentralen.

© dpa-infocom, dpa:260312-930-808428/1


Von dpa
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