Gefährdung von Fußgängern reicht für Fahrverbot | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.04.2024 01:50

Gefährdung von Fußgängern reicht für Fahrverbot

Grün heißt Fahren, aber vorsichtig: Auf Fußgänger und Radfahrer müssen Autofahrer beim Abbiegen besondere Rücksicht nehmen. (Foto: Bodo Marks/dpa-tmn/dpa)
Grün heißt Fahren, aber vorsichtig: Auf Fußgänger und Radfahrer müssen Autofahrer beim Abbiegen besondere Rücksicht nehmen. (Foto: Bodo Marks/dpa-tmn/dpa)
Grün heißt Fahren, aber vorsichtig: Auf Fußgänger und Radfahrer müssen Autofahrer beim Abbiegen besondere Rücksicht nehmen. (Foto: Bodo Marks/dpa-tmn/dpa)

Wer abbiegt, ohne dabei auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen, muss danach womöglich selbst für eine Weile zu Fuß gehen. Denn ein Fahrverbot kann bereits bei einer Gefährdung verhängt werden - zu einem Unfall mit Verletzung muss es dafür erst gar nicht kommen. Das zeigt ein Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG), über den der ADAC berichtet. (Az.: ObOWi 1169/23)

Der Fall: Ein Autofahrer wollte an einer Ampelkreuzung rechts abbiegen. Auch die Fußgängerampel war grün. Der Mann übersah er eine Fußgängerin, die über die Straße ging. Es kam zum Unfall, die Frau erlitt Prellungen und Schürfwunden.

Es folgten ein Bußgeld und ein Fahrverbot von einem Monat. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein. Seiner Ansicht nach war er nur kurz unaufmerksam gewesen und die Frau hätte nur leichte Verletzungen zu beklagen. Ein Fahrverbot wäre in seinen Augen nur bei leichtfertigem rücksichtslosem Verhalten angebracht gewesen.

Schon eine Gefährdung reicht für ein Fahrverbot aus

Das sah das Gericht ganz anders. Zum einen werde bei einer wie hier vorliegenden Verletzung der Sorgfaltspflicht beim Abbiegen mit Unfallfolgen immer ein Regelfahrverbot verhängt. Doch nicht nur das: Bereits eine Gefährdung der Person reicht demnach dafür aus. Daher sei der Verweis auf die geringen Verletzungen nicht stichhaltig. Auch das Argument einer nur kurzen Unaufmerksamkeit hatte keinen Erfolg. Denn das sei laut Gericht in fast allen Fällen dieser Art so. Das Fahrverbot blieb bestehen.

© dpa-infocom, dpa:240405-99-566766/2


Von dpa
north