Die Reise kostenlos stornieren wegen Extremhitze - geht das? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 01.07.2026 15:59

Die Reise kostenlos stornieren wegen Extremhitze - geht das?

Sonne satt, Rechte eher nicht: Bei Hitzewarnung gibt’s in der Regel kein automatisches Rücktrittsrecht – anders als bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)
Sonne satt, Rechte eher nicht: Bei Hitzewarnung gibt’s in der Regel kein automatisches Rücktrittsrecht – anders als bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)
Sonne satt, Rechte eher nicht: Bei Hitzewarnung gibt’s in der Regel kein automatisches Rücktrittsrecht – anders als bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. (Foto: Boris Roessler/dpa/dpa-tmn)

Aufgrund einer amtlichen Hitzewarnung lässt sich eine gebuchte Reise nicht stornieren. Darauf weist die Verbraucherzentrale Hessen hin. Das sei anders als bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, die sich dann vor allem im Bereich des Pauschalreiserechts auswirke.

Eine Hitzewarnung, ob vom Deutschen Wetterdienst oder einer ausländischen Behörde ausgegeben, dient dem Gesundheitsschutz. Sie sage aber erst mal nichts darüber aus, ob eine Reise - oder auch eine Veranstaltung - rechtlich unmöglich oder unzumutbar geworden sei, erklärt Rechtsexperte Peter Lassek von der Verbraucherzentrale. Ein automatisches Recht auf kostenlose Stornierung ergibt sich daraus somit in der Regel nicht.

Recht bei Pauschalreisen

Für Pauschalreisen gilt konkret: Reisende können dann kostenlos von der Buchung zurücktreten, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Aber anders als eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist extreme Hitze allein meist kein Indiz dafür. Entscheidend ist eher, ob Sehenswürdigkeiten geschlossen sind, Infrastruktur beeinträchtigt ist, Waldbrände herrschen oder konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht.

Selbst wenn Städte - wie zuletzt etwa London - von nicht notwendigen Reisen abraten, gilt das rechtlich meist nur als Empfehlung. Auch eine Reiserücktrittsversicherung nutzt bei hohen Temperaturen nichts. 

Recht bei Buchung von Hotels, Flügen oder Mietwagen

Ebenso wenig können einzeln gebuchte Reiseleistungen wie Flüge, Unterkünfte oder Mietwagen per se wegen Hitze kostenfrei storniert werden. Verbraucherinnen und Verbraucher sind dann darauf angewiesen, ob die jeweiligen Vertragsbedingungen kurzfristige Stornierungen an sich ohne Gebühren zulassen. Andernfalls sind sie auf Kulanz angewiesen. 

Wenn etwa die Deutsche Bahn wie zuletzt eine Hitze-Sonderkulanz anbietet und für bestimmte Tage die kostenfreie Rückgabe gebuchter Tickets möglich macht, sind andere Unternehmen dadurch zu nichts verpflichtet.

Recht bei Veranstaltungstickets

Bei Konzerten oder Festivals wiederum ist entscheidend, ob die Veranstaltung stattfindet. Sagt oder bricht ein Veranstalter etwa wegen Hitze ab, gibt es den Ticketpreis zurück. Findet das Ganze trotz Extremtemperaturen statt, liegt es an einem selbst, teilzunehmen oder nicht.

© dpa-infocom, dpa:260701-930-317265/1


Von dpa
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