Bei Kulturveranstaltungen in Bayern sind künftig wieder doppelt so viele Zuschauer erlaubt wie bisher: In Theatern, Kinos und bei anderen kulturellen Events ist von Donnerstag an wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - bisher waren es 25 Prozent. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Zugleich wird das Komplett-Verbot für große überregionale Kulturveranstaltungen aufgehoben: Werden mehr als 1000 Zuschauer erwartet, darf die Zuschauer-Kapazität zu maximal 25 Prozent ausgelastet werden. Wie bei großen Sport-Events gilt, etwa für Konzerte, eine absolute Personenobergrenze von 10.000 Zuschauern. Die Zugangsregeln (2G plus beziehungsweise 2G) gelten bei alledem unverändert, zudem gilt bei Veranstaltungen eine FFP2-Maskenpflicht.