In der Hochzeit der Corona-Pandemie kamen der Tourismus und insbesondere Reisen ins Ausland fast zum Erliegen. Es gab zahlreiche Stornierungen. Doch wer muss dann die Stornokosten übernehmen? In einem nun rechtskräftigen Urteil gab das Amtsgericht Ansbach anhand eines speziellen Falls eine Antwort darauf.