Ende Mai rollen die Bagger an und die Brücke über die Bahnlinie Ansbach-Nürnberg wird abgebrochen. Der Gemeinderat Petersaurach beschäftigte sich zum wiederholten Mal mit der Brücke, die eine schnelle Verbindung zwischen Wicklesgreuth und Petersaurach war.
Schon seit vielen Monaten ist sie wegen massiver Schäden nicht mehr passierbar. Ein Ersatzbau ist, so machte es Bürgermeister Herbert Albrecht deutlich, mit Blick auf die Finanzen der Gemeinde Petersaurach erst in ferner Zukunft denkbar.
Weil die Oberleitungen der Bahn aufgrund der Brücke tiefer liegen, als es der Norm entspricht, hat der Konzern die Auffassung vertreten, dass die Gemeinde für die Anpassung des Fahrdrahtes auf Normhöhe die Kosten zu tragen hätte, da sie mit dem Brückenabriss dafür den Anlass setzen würde. Die zuständige Konzern DBInfraGO AG hatte nach einer Intervention der Gemeinde im Juli 2024 bestätigt, dass die Gemeinde nur dann in der Kostenpflicht wäre, wenn die Absicht bestünde, gleich oder später ein neues Brückenbauwerk zu errichten. Im Fall einer Entwidmung der Brücke würde die Bahn die Kosten für die Anpassung der Oberleitung übernehmen.
Es seien nun Zweifel an dieser Aussage aufgekommen, so der Geschäftsleiter der Gemeinde, Martin Huber. Die DBInfraGO AG habe nun ihre Aussage korrigiert. Demnach seien für die Gemeinde Petersaurach drei kreuzungsrechtliche Möglichkeiten gegeben.
Die bahnkreuzende Straße könnte entwidmet werden, und die anschließende Beseitigung der Brücke hätte zur Folge, dass die Gemeinde alle mit dem Brückenabriss verbundenen Kosten inklusive Anpassung des Kettenwerks der Oberleitung zu tragen hätte.
Bleibe die Widmung der Straße bestehen, so eine andere Variante, wären die Kosten der Beseitigung des Bauwerks und der Anpassung der Oberleitung durch die Bahn zu tragen, da die Sicherheit sowie die Abwicklung des Verkehrs auf dem Verkehrsweg Schiene die Beseitigung der Kreuzung erfordert. Allerdings seien die Vorteile, die der Gemeinde entstehen, auszugleichen und auch die Erhaltungsmehrkosten. Die dritte Variante wäre der Abbruch der Brücke und deren Neubau. In diesem Fall fielen die Kosten entweder der DBInfraGO AG allein oder der DBInfraGO AG und der Gemeinde Petersaurach anteilig zur Last.
Diese Kostenlast sei davon abhängig, welche Maßnahmen an der Kreuzung technisch notwendig sind und für welchen Verkehrsweg eine Verbesserung von Sicherheit oder Verkehrsabwicklung eintritt. Die Höhe einer möglichen Kostenbeteiligung der Gemeinde könne erst nach Vorliegen einer konkreten Planung beziffert werden. Auch hier sind die Vorteile und Erhaltungsaufwendungen auszugleichen.
Die DBInfraGO AG möchte von der Gemeinde wissen, für welche Variante sie sich entscheidet. Petersaurach ist im Laufe des bereits mehrjährigen Projekts bisher davon ausgegangen, dass die Kosten der Bauwerksbeseitigung die Gemeinde als Baulastträger für die Ortsverbindungsstraße zu tragen habe. Nach den Ausführungen der DBInfraGO AG wäre das aber nur dann der Fall, wenn die Gemeinde die bahnkreuzende Ortsverbindungsstraße entwidmen würde. Andernfalls wäre die DBInfraGO AG Kostenträger der Rückbaumaßnahme und es wären nur die Vorteile und Mehrerhaltungslasten zwischen der Bahn und der Gemeinde auszugleichen.
Die Gemeinde hat sich nun Rechtsbeistand geholt – demnach soll die Gemeinde die Variante zwei annehmen. Was der Gemeinderat auch tat. Unabhängig von der Klärung der Kostenfrage wurden die Abrissarbeiten geplant. Dazu soll eine Sperrzeit der Bahnstrecke von 26. Mai bis 2. Juni genutzt werden. Die Ausschreibung der Gewerke ist erfolgt.