Mit 100 km/h auf der Residenzstraße, mit 90 über die Promenade. In Ansbach ist das Rasen schwer in Mode gekommen. Zwei Fahrer standen vor Gericht. Ihr Schein ist jetzt erst mal weg.
„Warum haben Sie das gemacht?“, fragt der Richter. „Keine Ahnung“, sagt Konstantin S. (Namen geändert). „Es ist total blöd gewesen“, antwortet Sascha L.
23. September 2023, nachts kurz vor 2 Uhr auf dem Parkplatz an der Maschinenbauschule. Zwei Autos fahren heraus zur Ampel. Sie stehen hintereinander. Lichthupe. Grün. Residenzstraße, zweispurig, jetzt nebeneinander. Normales Tempo, bis einer hupt. Das Rennen beginnt.
Es zieht sich lange hin. Auf die Residenzstraße, herum ums Brücken-Center, über die Promenade hinaus zur Westtangente, wieder auf die Residenzstraße. Dann leuchtet ein Blaulicht. Polizei. Anhalten? Nein.
Die zwei Autos fahren weiter, an der Orangerie vorbei bis zur AOK, biegen links hoch zum schmalen Heimweg. Am Pfaffengreuther Berg bremst sie eine zweite Streife. Ende.
Die Runde war 8,3 Kilometer lang. Die zwei Fahrer blieben keinen Meter allein. Eine Streife der Polizei in einem Zivilfahrzeug hatte sie an der Maschinenbauschule gesehen. Als die Lichthupe kommt, ist den Beamten klar, dass direkt vor ihnen ein Kfz-Rennen beginnen wird. In der Innenstadt, in der nirgends mehr als 50 km/h erlaubt sind. Sie folgen den Autos. Bessere Zeugen gibt es nicht.
Ihre Angaben machen es der Staatsanwaltschaft leicht. „Auf der Residenzstraße nebeneinander mit mindestens 100 km/h“, ist ein Vorwurf gegen Konstantin S. und Sascha K.. „Die Promenade mit einer Geschwindigkeit von mindestens 90 km/h“ Und: Auf der Westtangente wieder „mindestens 100 km/h“.
Es sind Geschwindigkeiten, die eher am unteren Rand der Wahrheit liegen. Denn die Zivilstreife hat in ihrem Wagen keine gerichtsfeste Tempomessung. Aber die Beamten sehen auf ihrem Tacho genug. Sie bleiben mit ihren Zeugenaussagen im sicheren Bereich, im „Mindestens“.
Ihre Angaben reichen der Staatsanwaltschaft, um sechs Wochen nach der Fahrt die Führerscheine der beiden Fahrer vorläufig zu entziehen. Sie bekommen einen Strafbefehl. 120 Tagessätze, die Höhe gestaffelt nach ihrem schmalen Einkommen. Und eine Sperre für den Führerschein. Zehn Monate.
Beide Fahrer geben die Geschwindigkeiten zu. Doch sie legen Einspruch gegen das Strafmaß ein. Deshalb kommt es zu einer Verhandlung am Ansbacher Amtsgericht.
Die Männer, 20 und 21 Jahre alt, wollen sofort wieder ans Steuer. „Ich merke jeden Tag, wie wichtig mein Führerschein ist“, sagt Konstantin S. Er hat die mittlere Reife und eine abgeschlossene Ausbildung, arbeitet bei einer Firma rund 20 Kilometer entfernt. Schicht, manchmal auch nachts. „Ich frage mich jetzt jedes Mal, wie ich zu meiner Arbeitsstätte kommen soll.“
Er ist auf Freunde angewiesen und seine Mutter. Deshalb wohnt der 21-Jährige noch zu Hause. „Ich wollte schon länger ausziehen, aber mit dem ÖPNV ist es echt schwierig. Ich merke, wie schlecht es für mich war, so etwas getan zu haben.“ Schlecht auch für das Klima in der Familie. „Meine Mutter war schockiert. Sie sagt, ich muss aus meinen Fehlern lernen.“
Sascha L. hat daheim ebenfalls eine heftige Quittung bekommen. „Es gab wütende Reaktionen bei meinen Eltern.“ Der erste schwere Bruch. „In meiner Kindheit ist alles gut gewesen.“ Autos waren in der Familie ein großes Thema. „Mein Vater hat Autos sehr geliebt, mein Bruder auch. Das ist einfach auf mich übergegangen. Autos waren schon immer mein Hobby. Auf jeden Fall.“ Der 20-Jährige hat nach dem Quali eine feste Stelle, die er nun ohne Auto erreichen muss.
Die Angeklagten sind nicht die einzigen jungen Leute im Saal. Auf den Zuschauerbänken sitzen mehrere Jungs, ein Mädchen. „Das sind alles meine Freunde“, sagt Sascha L. „Die haben wahrscheinlich eine ähnliche Haltung“, vermutet Richter Arnold Pelka. Er wendet den Blick demonstrativ ans Publikum, als er warnt, das Rasen zu unterschätzen. „Nur zur Information“, sagt der Jugendrichter. „Daraus kann sehr schnell ein Totschlagsdelikt werden.“
Und viele Jahre im Knast, wenn bei einem Rennen Menschen getötet werden. „Es sind wegen solcher Rennen andere wegen Mordes verurteilt worden.“ Pelka lässt keinen Zweifel, dass die Justiz die Raser in Ansbach aufmerksam beobachtet. „Wir kennen die Treffpunkte, an denen es zu Verabredungen für solche Fahrten kommt.“ Es sei klar, dass nicht nur die zwei Männer Rennen ausgemacht haben. Wer erwischt wird, wird konsequent bestraft, ist die Botschaft des Richters. Zum Weitersagen.
„Man weiß doch, was alles passiert ist, dass Menschen getötet wurden“, wendet sich Staatsanwalt Philipp Jung an die Angeklagten. „Haben Sie sich denn nicht vor Augen geführt, was alles passieren kann? Die Wahrscheinlichkeit, dass etwas passiert, ist bei einem solchen Tempo viel höher. Das Auto kann dann als Tatwerkzeug beschlagnahmt werden. Egal, wer damit gefahren ist.“
Rechtsanwalt Jürgen Maier hält ein Rennen mit 100 km/h in der Ansbacher Innenstadt für harmlos. „Es gab keine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Und es waren keine Fußgänger unterwegs“, sagt der Anwalt von Sascha L. im Plädoyer. Deshalb sollte es keine weitere Sperre für den Führerschein geben.
Sein Kollege Martin Sager, der Konstantin S. vertritt, stößt ins gleiche Horn. „Wir haben keine Gefährdung anderer. Um diese Zeit sind in Ansbach die Bürgersteige doch schon lange hochgeklappt.“ Die beiden Angeklagten hätten nur eines gewollt: „Einfach mal das Gaspedal durchdrücken.“
Sager beantragt, die Zahl der Tagessätze von 120 auf höchstens 90 zu begrenzen. Dann wird die Strafe nicht ins Führungszeugnis eingetragen, was bei Bewerbungen wichtig ist. Beide Anwälte sehen bei ihren Mandanten Reifeverzögerungen, weshalb sie ein Urteil nach dem milderen Jugendstrafrecht verlangen.
Da spielt der Staatsanwalt nicht mit. Im Straßenverkehr gebe es keine Reifeverzögerung, meint Philipp Jung. Wer den Führerschein hat, müsse für sein Verhalten geradestehen, egal, wie alt er ist. Er lässt durchblicken, dass es zum Bumerang werden könnte, wenn die beiden jungen Männer eine Reifeverzögerung geltend machen. Denn dann stelle sich grundsätzlich die Frage nach ihrer Fahrtüchtigkeit.
Das Rennen in der Septembernacht ist für den Staatsanwalt ein gravierendes Vergehen. „Es war eine sehr lange Fahrtstrecke, durch die ganze Innenstadt. Da passiert schnell einmal ein Unfall, zum Beispiel, wenn jemand aus einer Seitenstraße kommt. Mit so einem Tempo rechnet keiner.“ Weshalb der Staatsanwalt fordert, es bei 120 Tagessätzen zu belassen und die Führerscheine für vier weitere Monate zu sperren.
Für ein mildes Urteil nach dem Jugendrecht sieht auch Richter Arnold Pelka keinen Grund. „Wer über 18 Jahre ist, trägt im Straßenverkehr die Verantwortung“, sagt er. „Er hat sich wie ein Erwachsener aufzuführen.“
Pelka erkennt bei den zwei Angeklagten eine deutliche „kriminelle Energie“. Sie hätten ein langes Rennen mit hohem Geschwindigkeiten veranstaltet und Gefahren für andere Menschen in Kauf genommen. „Es ist reiner Zufall, dass nichts passiert ist. Doch es hätte viel passieren können.“ Zu den zwei jungen Männer am Steuer hat der Richter eine klare Meinung. „Sie sind ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.“
Deshalb sind die Führerscheine, die seit November nur vorläufig eingezogen sind, nun endgültig weg. Als Sperre legt Pelka drei weitere Monate fest. Doch das, macht er klar, ist nur das Minimum. „Vor dieser Zeit darf die Verwaltungsbehörde Ihnen keine neue Fahrerlaubnis erteilen.“
Danach kann sie, muss aber nicht. Die Entscheidung liegt also ab November bei der Stadt Ansbach. Wann und unter welchen Voraussetzungen die beiden Fahrer, die beim Rennen 20 und 19 Jahre alt waren, tatsächlich wieder eine Fahrerlaubnis bekommen, ist offen.
Der Einspruch gegen den Strafbefehl hat sich für Sascha L. und Konstantin S. nur in einem Punkt gelohnt. Die Zahl der Tagessätze wird für beide von 120 auf 90 reduziert. Sie müssen pro Tag 60 beziehungsweise 30 Euro zahlen. Diese Strafe kommt nicht in ihr Führungszeugnis. Beide nehmen das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft verzichtet ebenfalls auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Urteil gegen die zwei jungen Raser ist ein Erfolg für die Polizei. Denn es war kein Zufall, dass das Duo bei seinem Kraftfahrzeugrennen am 23. September kurz vor 2 Uhr von einer Zivilstreife beobachtet wurde.