Achtstundentag: Wirtschaft und Union gegen Reformentwurf | FLZ.de

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Veröffentlicht am 18.06.2026 11:39, aktualisiert am 18.06.2026 14:13

Achtstundentag: Wirtschaft und Union gegen Reformentwurf

Bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes geht es um Änderungen beim Achtstundentag und bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes geht es um Änderungen beim Achtstundentag und bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)
Bei der geplanten Reform des Arbeitszeitgesetzes geht es um Änderungen beim Achtstundentag und bei der Arbeitszeiterfassung. (Symbolbild) (Foto: Sina Schuldt/dpa/dpa-tmn)

Pläne aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Flexibilisierung der Arbeitszeiten in Deutschland haben scharfe Kritik aus der Wirtschaft auf sich gezogen. Auch vom Koalitionspartner Union kommt Widerspruch.

Ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Ministerium müsse zurückgezogen und völlig überarbeitet werden, forderte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger laut einer Mitteilung. Er erfülle die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle.

Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag?

Union und SPD hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für mehr Flexibilität „die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ zu schaffen. Umgesetzt werden soll das durch eine Reform des Arbeitszeitgesetzes, in dem es aktuell heißt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ 

In bestimmten Fällen sind Ausnahmen schon möglich. Die Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn sie innerhalb eines halben Jahres im Schnitt acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. In Tarifverträgen dürfen weitere Regelungen getroffen werden. 

Entwurf tastet Achtstundentag grundsätzlich nicht an

In Berlin sickerte nun ein erster Entwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus dem zuständigen Arbeitsministerium durch. Darin bleibt der Achtstundentag grundsätzlich unangetastet. Die Ausnahmeregelungen sollen aber erweitert werden. In Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen soll es demnach möglich sein, „anstelle einer werktäglichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren“, wenn gleichzeitig Regelungen zum entsprechenden Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer aufgestellt werden. Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dürfen.

Wirtschaftsverbände kritisieren, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknüpft werden soll. „Was hier vorgelegt wurde, ist keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“, sagte Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall. 

Widerspruch kam auch von CDU und CSU: „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung“, sagte der Sprecher der Fraktion für Arbeit und Soziales, Marc Biadacz (CDU), dem „Handelsblatt“.

Pläne können sich noch ändern

In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf verwiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und im Haus noch abgestimmt werde. Danach folgt eine Abstimmung innerhalb der ganzen Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss berät auch noch der Bundestag darüber. Es ist also noch völlig offen, wie die Gesetzesänderung am Ende wirklich aussieht.

An dem Projekt scheiden sich die Geister. So machte der SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren schon im vergangenen Jahr deutlich, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes „kein Wunschprojekt“ der SPD sei. Die Gewerkschaften mobilisieren seit Monaten mit der Kampagne „Mit Macht für die 8“ gegen die Pläne und warnen vor einer Abschaffung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingeführt wurde. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde er 1918 erstmals gesetzlich verankert.

Gesetz sieht weitere Änderungen vor

Der nun bekanntgewordene Gesetzentwurf sieht weitere Neuregelungen vor. So sollen künftig täglich Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeitelektronisch erfasst werden. Nur so sei es nach EU-Rechtsprechung möglich, die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen, heißt es in der Begründung zum Entwurf. Die Arbeitgeber kritisieren das als zu bürokratisch und sehen die Möglichkeit der sogenannten Vertrauensarbeitszeit damit gefährdet.

© dpa-infocom, dpa:260618-930-242697/2


Von dpa
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