Beim bundesweiten Zensus hat sich herausgestellt, dass auch Westmittelfranken viel weniger Einwohner hat als gedacht. Allerdings gibt es große Unterschiede zwischen der Stadt Ansbach und den Landkreisen.
Woran der Verlust und die Unterschiede liegen, ist schwer zu ergründen. Klar ist aber, die geringere Einwohnerzahl hat Konsequenzen, in erster Linie für die Stadt Ansbach, die nach Einschätzung von Oberbürgermeister Thomas Deffner sowieso schon „bitterarm“ ist.
Insgesamt musste die Einwohnerzahl des Landkreises Neustadt/Aisch-Bad Windsheim sowie der Stadt und des Landkreises um fast 8400 nach unten korrigiert werden. Von 333.700 angenommenen Bewohnern blieben 324.300 übrig. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 30. Juni 2022.
In absoluten Zahlen sind die drei Gebietskörperschaften recht ähnlich betroffen. Dem Landkreis NEA fehlen 3034 Einwohner, dem Landkreis Ansbach 2734 und der Stadt Ansbach 2617. Prozentual sieht es jedoch ganz anders aus. Die Stadt Ansbach hat auf einen Schlag 6,2 Prozent ihrer Bürger verloren, der Landkreis NEA knapp 3 Prozent und der Landkreis Ansbach etwas weniger als 1,5 Prozent.
Stefan Guggenberger von der Stadt Ansbach erklärt das Minus unter anderem damit, dass sich die Methoden zur Erhebung der Daten der Meldeämter und des Zensus unterscheiden. Der Zensus liefere eine Momentaufnahme zu einem Stichtag, die Meldeämter schreiben die tatsächlichen An- und Abmeldungen fort. „Allerdings wird die laufende Fortschreibung auch dadurch beeinflusst, dass nicht alle Einwohner Änderungen ihres Wohnsitzes zeitnah melden“, schrieb Guggenberger auf eine Anfrage der FLZ. Auf die unterschiedliche Ermittlungsbasis verweist auch Christina Bogendörfer vom Landratsamt in Neustadt.
Etwas Licht ins Dunkel könnte eine Anhörungsphase für die Kommunen und Landkreise im September bringen, bei der sie erfahren, wie das Ergebnis konkret zustande gekommen ist, informierte Fabian Hähnlein, Pressesprecher des Landkreises Ansbach, ebenfalls auf Anfrage der FLZ. Dabei werde den Gemeinden und Kreisen mitgeteilt, im welchem Umfang Korrekturen durchgeführt wurden und wie hoch die amtlich festgestellte Einwohnerzahl ist. Die Fortschreibung der Einwohnerzahlen werde schrittweise auf die neue korrigierte Ausgangsbasis des Zensus 2022 umgestellt.
So nebulös die Ursachen für die unterschiedlichen Verluste in den Städten und Landkreisen bleiben, so gravierend sind die Folgen: Die amtliche Einwohnerzahl ist die Basis für die Einteilung von Wahlkreisen, die Besoldung der Bürgermeister, die Größe von Stadt- und Gemeinderäten. Aber auch Zahlungen wie der kommunale Finanzausgleich und EU-Fördermittel werden laut Hähnlein pro Kopf berechnet. Der Zensus diene als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft.
Dies gelte unter anderem für die Abfallwirtschaft, bei der Kreisentwicklung oder bei den Planungen für Kindertagesstätten und Schulen, ergänzt Christina Bogendörfer. Die Einwohnerzahl sei in der Finanzwirtschaft zum Beispiel für Schlüsselzuweisungen oder für die Krankenhausumlage maßgeblich.
Gerade hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs könnte der Einwohnerschwund daher die Stadt Ansbach finanziell hart treffen. Da es aber auch andere Änderungen gibt, welche die Verteilung der Mittel beeinflussen, könne „hier keine näherungsweise Abschätzung vorgenommen werden“, erklärt Stefan Guggenberger. Unter anderem veränderten sich die Finanzkraft der Kommunen als Einflussfaktor und die zur Verfügung stehende Verteilmasse fortwährend. Nicht zuletzt hätten auch die Verluste und Zuwächse an Einwohnern in anderen Kommunen Einfluss auf die Verteilung.