Ab sofort gilt in der Stadt Ansbach die neue Abfallwirtschaftssatzung. Sie sieht unter anderem Bußgelder für Fehlbefüllungen beim Biomüll vor. Daher weist die Verwaltung darauf hin, dass Fremdstoffe wie Beutel oder Verpackungen aus Biokunststoffen, also kompostierbare Kunststoffbeutel, im Biomüll nichts verloren haben.
Die kompostierbaren Kunststoffbeutel zersetzen sich in einer Kompostieranlage für Bioabfälle nicht vollständig und hinterlassen Plastikrückstände, teilt die Stadt Ansbach mit. Deshalb gilt für dieses Material ein Verbot.
Die Fehlbefüllungen, die nicht beim Leeren festgestellt werden, müssen in der Kompostieranlage aufwendig aussortiert werden. Dazu zählen auch immer wieder Tetrapaks, Alufolien oder Konservendosen, macht die Stadtverwaltung deutlich. Sollten solche Fremdstoffe bei der Leerung gefunden werden, werden die Tonnen nicht geleert und mit einem entsprechenden Aufkleber versehen. Zudem kann die Stadt Ansbach in solchen Fällen künftig Bußgelder verhängen.
Ausführliche Informationen zur Abfalltrennung und zur Befüllung des Bioabfallbehälters, finden sich unter www.ansbach.de/Abfalltrennung. Hier erfahren Interessierte auch mehr über die Recyclingkreisläufe, beispielsweise von Papier, Glas und Metall.