„Süßes, sonst gibt’s Saures.“ Dieser Halloween-Spruch ist längst ein geflügeltes Wort. Ein Bonbon-Macher kann über das Bonmot nur bedingt schmunzeln. Er wurde vor dem Amtsgericht Ansbach wegen Nötigung und Sachbeschädigung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Vom Vorwurf der Erpressung wurde allerdings abgesehen.