Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Ansbach aufgehoben. Die obersten Richter verlangen eine zweite Auflage der Verhandlung wegen versuchten Totschlags gegen einen jungen Mann. Der damals 20-Jährige hatte nachts in der Ansbacher Innenstadt auf der Straße einen 28-Jährigen schwer verletzt.
Der Gewaltausbruch Ende Mai 2025 zwang die Große Jugendkammer unter dem Vorsitz von Elke Beyer zu einer umfangreichen Beweisaufnahme. Zu einer Schlägerei am frühen Morgen des 31. Mai 2025 gab es zum Teil widersprüchliche Angaben von Beteiligten und Zeugen. Sie waren teilweise erheblich alkoholisiert. Ein Gutachter errechnete für den 20-Jährigen zum Tatzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,25 Promille und höchstens 3,68 Promille. Ein Mittäter hatte zwischen 2,46 Promille und 3,45 Promille intus. Die Tat geschah im Ansbacher Zentrum zwischen Uzstraße und Platenstraße nach dem Besuch einer Bar.
Der 24-jährige Mittäter hatte zwei Wochen vorher bereits eine Körperverletzung begangen. Wegen beider Taten war er im Januar zu insgesamt drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Sein Anwalt hatte dagegen keine Revision eingelegt.
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