Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen | FLZ.de

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Veröffentlicht am 02.07.2026 09:37

Verfassungsgericht bekräftigt Verbot von Kindersexpuppen

Das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, ist verfassungskonform. Die gesetzliche Regelung, die das Herstellen, Verkaufen, Kaufen und Besitzen solcher Puppen untersagt, ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

© dpa-infocom, dpa:260702-99-935039/1


Von dpa
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