Sechs Jahre Haft hat das Landgericht Ansbach im Februar 2025 gegen einen Kellner verhängt, der im Festzelt der Dinkelsbühler Kinderzeche seinen Chef mit einem Maßkrug angegriffen und schwer verletzt hatte. Doch jetzt musste der Fall vor einem anderen Strafsenat neu verhandelt werden: Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil aufgehoben.
Es geschah am letzten Abend der Dinkelsbühler Kinderzeche im Juli 2024. Der Aushilfskellner Elyas B. (Name geändert) geriet gegen 23 Uhr im Festzelt mit seinem Chef, dem Zeltmeister, in Streit. Der verbalen Auseinandersetzung – unter anderem soll Elyas B. seinen Chef „Motherfucker” genannt haben – folgte eine Ohrfeige, die der Zeltmeister seinem Kellner verpasste, woraufhin der ihm mit einem gläsernen Maßkrug wuchtig ins Gesicht schlug und schwer verletzte.
Die Große Strafkammer des Landgerichts Ansbach verurteilte ihn deshalb wegen versuchten Totschlags zu sechs Jahren Gefängnis. Das Urteil bewegte sich damit am untersten Ende eines Strafrahmens, auf den sich Kammer, Staatsanwaltschaft und Verteidiger Bernd Hönicka verständigt hatten.
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