Upskirting, also heimliches Fotografieren oder Filmen unter Röcke oder in den Ausschnitt, ist in Deutschland seit 2021 als „Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen“ strafbar. Wer es trotzdem tut, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden.
Dennoch passiert es immer wieder, vor einigen Monaten berichtete das LKA Rheinland-Pfalz von gestiegenen Fallzahlen. Und das sind nur die gemeldeten; Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, weil viele Betroffene die Tat gar nicht bemerken oder sie nicht anzeigen.
Und etliche Aufnahmen landen im Internet. So wurden Videos von einem Fahrgeschäft auf dem Münchner Oktoberfest offenbar massenhaft auf Plattformen verbreitet. Laut „Süddeutscher Zeitung“ fand man allein bei Meta mehr als 32.000 Videos rund um das Fahrgeschäft mit dem Namen Teufelsrad, Tausende weitere auf Youtube und Tiktok.
Wiesn-Chef Christian Scharpf nennt das Filmen unter den Rock eine „Sauerei“. Am betreffenden Fahrgeschäft weisen Schilder darauf hin, dass Filmen und Hochladen ohne Erlaubnis verboten sind; Besucherinnen können kostenlos Radlerhosen ausleihen. Doch entscheidend ist nicht ihre Kleidung.
Ob Rolltreppe, Kettenkarussell oder Club: Verantwortlich ist, wer die Aufnahme anfertigt oder verbreitet.
Nach Paragraf 184k Strafgesetzbuch sind unbefugte Aufnahmen von Genitalien, Gesäß, weiblicher Brust oder der diese Körperteile bedeckenden Unterwäsche strafbar, wenn diese Bereiche vor Blicken geschützt sind. Auch das Verwenden und Weitergeben kann strafbar sein. Es drohen eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe.
Niemand darf gegen seinen Willen zum Sexobjekt gemacht werden, so das Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales auf dem Portal „Bayern gegen Gewalt“.
Die Polizei NRW empfiehlt Betroffenen folgende Schritte:
Betroffene sollten nicht versuchen, die Person allein festzuhalten oder ihr das Handy mit Gewalt abzunehmen, so die Polizeiliche Kriminalprävention, sondern andere oder das Sicherheitspersonal hinzuholen.
Die Polizeiliche Kriminalprävention rät, die 110 zu verständigen, andere um Mithilfe zu bitten und sich Tätermerkmale einzuprägen. Zeuginnen und Zeugen sollten sich gegebenenfalls um die betroffene Person kümmern und für eine Aussage zur Verfügung stehen.
Dazu gehört, konkret zu schildern, was man beobachtet hat, und zu fragen, was die Person jetzt braucht. Bagatellisierungen sind fehl am Platz: Die Tat verletzt Würde und sexuelle Selbstbestimmung, auch ohne körperliche Berührung.
Dokumentieren Sie Plattform, Profilname, Internetadresse sowie Datum und Uhrzeit des Fundes, ohne das Spanner-Foto oder -Video weiterzuverbreiten. Melden Sie den Inhalt bei der Plattform und wenden Sie sich an die Polizei. Paragraf 184k stellt auch das unbefugte Verwenden und Zugänglichmachen solcher Aufnahmen unter Strafe.
Und: Die Verbreitung von Upskirting- und Downblousing-Fotos und -Videos verletzt zudem das Recht am eigenen Bild: Ohne dessen ausdrückliche Zustimmung darf man keine Fotos eines anderen Menschen veröffentlichen.
„Bayern gegen Gewalt“ verweist auf das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“. Es berät unter 116 016 rund um die Uhr, anonym und kostenfrei. Auf dem Oktoberfest bietet zudem die Aktion „Sichere Wiesn“ einen Safe Space in der Matthias-Pschorr-Straße 4. Auch viele andere Veranstaltungen (etwa die Cannstatter Wasen), Festivals und Clubs haben Safe Spaces und Awareness-Teams.
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