Überraschungsgast im Mordprozess von Bad Windsheim | FLZ.de

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Veröffentlicht am 05.12.2022 14:47

Überraschungsgast im Mordprozess von Bad Windsheim

Unter strengen Sicherheitsbedingungen läuft der Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth. Am Freitag soll das Urteil fallen.  (Foto: Manfred Blendinger)
Unter strengen Sicherheitsbedingungen läuft der Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth. Am Freitag soll das Urteil fallen. (Foto: Manfred Blendinger)
Unter strengen Sicherheitsbedingungen läuft der Mordprozess am Landgericht Nürnberg-Fürth. Am Freitag soll das Urteil fallen. (Foto: Manfred Blendinger)

Mit den Worten „Das ist der Überraschungsgast heute“ hat Richter Markus Bader im Mordprozess gegen einen 43-Jährigen aus Bad Windsheim eine frühere Nachbarin als Zeugin begrüßt. Die Hoffnung der Verteidigung, der Verhandlung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth in letzter Minute eine andere Richtung zu geben, erfüllte sich am Montagmorgen nicht.

Die Zeugin wohnte in den zehn Monaten vor der Tat unter der 33-Jährigen. Die Mutter von drei Kindern war am Sonntag, 28. November 2021, durch mehrere wuchtige Messerstiche von ihrem Ex-Mann getötet worden. Verteidiger Patrick Schmidt hatte die Vernehmung verlangt. Die Zeugin werde belegen, so sein Antrag, dass es „keinen lautstarken Streit und keine körperlichen Auseinandersetzungen“ zwischen Opfer und Täter gegeben habe. Zudem könne sie bestätigen, dass die Getötete zwischen Februar und November 2021 bei fast täglichen Spaziergängen nicht berichtet habe, dass ihr Ex-Mann sie schlage.

Zeugin über Opfer: „Sie war eingeschüchtert.“

„Wir hatten ein sehr freundschaftliches Verhältnis“, begann die Nachbarin. „Sie hatte Angst. Sie war eingeschüchtert.“ Die meisten Vorwürfe seien gekommen, weil der Ex-Mann, Vater von zwei der drei Kinder der Getöteten, mit ihrer Erziehung unzufrieden war.

Die Nachbarin gehört wie Täter und Opfer zur türkischen Gemeinschaft von Bad Windsheim. „Alle haben gewusst, dass er sie schlägt. Sie hatte auch öfter blaue Flecken, vor allem am Arm, und sie hat sehr oft einen Schal getragen.“ Von Schlägen habe sie aber nichts explizit erzählt. „Ich habe sie auch nicht gefragt, weil ich es mir ja denken konnte.“

Sie habe in dem hellhörigen Haus das Verhältnis der beiden direkt und sehr deutlich erlebt. „Ich habe oft Streit von oben gehört.“ Dabei sei der Mann sehr lautstark gewesen. Einmal habe sie selbst aus Sorge um die 33-Jährige die Polizei gerufen, sagte die Nachbarin. Die Frau hatte sich vorher verängstigt ins Treppenhaus geflüchtet.

Die Polizei habe den Mann mitgenommen, es habe sich aber nichts geändert. „Er war täglich da, obwohl er eigentlich gar kein Mieter war. Sie wollte die räumliche Trennung, aber er ist immer da gewesen. Sie hat gesagt: Er geht einfach nicht. Sie hat gesagt, dass sie möchte, dass er nicht mehr da ist.“

Nachbarin am Tag der Tat verreist

Die Zeugin räumte ein, bei ihrer Vernehmung durch die Polizei im Dezember nicht alles gesagt zu haben, was sie über die Beziehung von Opfer und Täter wusste. „Ich habe nicht gelogen, aber ich habe manches weggelassen. Ich hatte Angst.“ Deshalb habe sie von dem Dauerstreit nichts erzählen wollen. Jetzt aber sage sie die Wahrheit, so die Nachbarin.

Sie habe mehrere Wochen nicht in ihre eigene Wohnung zurückkehren können, sagte die Zeugin weiter. Die Vorstellung, dass ihre Nachbarin in der Wohnung darüber getötet wurde, habe sie lange nicht ertragen. Sie habe sich auch Vorwürfe gemacht, weil sie an dem Wochenende der Tat weggefahren war. Zwei Tage vorher, also am Freitag, habe sie ihrer Nachbarin Bescheid gesagt. Das habe auch deren Ex-Mann mitbekommen, weil der zu diesem Zeitpunkt in der Wohnung war und hörte, dass die untere Wohnung am Wochenende leer sein werde.

Angeklagter: Totschlag statt Mord

Für Richter Markus Bader war das Ergebnis der Aussage eindeutig. „Zu 80 Prozent von Ihrem Beweisantrag sagt die Zeugin das Gegenteil“, wandte sich Bader an Rechtsanwalt Patrick Schmidt. Diesem blieb nichts anderes übrig, als der Einschätzung des Vorsitzenden der 5. Strafkammer zuzustimmen.

Die Aussage der Frau war die letzte Hoffnung der Verteidigung, Punkte für die Behauptungen des Angeklagten zu sammeln. Dieser schweigt im Gerichtssaal, hatte jedoch am ersten Prozesstag seinen Anwalt Patrick Schmidt eine 20-seitige Erklärung verlesen lassen. Darin wies er den Vorwurf der Staatsanwaltschaft zurück, er habe seine Ex-Frau geplant und kaltblütig ermordet.

Die dreifache Mutter sei in einem Handgemenge durch eine tragische Bewegung gestorben, als er ihr ein Messer wegnehmen wollte, behauptet der 43-Jährige. Ein längerer Streit habe sich spontan entwickelt, weil seine Frau sehr eifersüchtig gewesen sei, so die Erklärung des Angeklagten. Dieser hofft auf eine mildere Strafe wegen Totschlags statt lebenslänglicher Haft wegen Mordes.

Plädoyers und Urteil am Freitag

Die Aussage der Nachbarin hat jedoch die Darstellung anderer Zeuginnen bestätigt, dass die Getötete ein jahrelanges Martyrium hinter sich hatte.

Die Hoffnung der 5. Strafkammer, am Montag zu den Plädoyers zu kommen, hat sich nicht erfüllt. Neben der überraschenden Aussage der früheren Nachbarin wollen die Richter eine Kriminalbeamtin noch einmal hören. Diese soll sich am kommenden Freitag, 9. Dezember, zur Auswertung von Handychats zwischen Täter und Opfer äußern. Danach, kündigte Vorsitzender Markus Bader an, sollen die Plädoyers gehalten werde.

Nach einer Beratungspause will die Kammer möglicherweise noch am Freitag das Urteil verkünden, so Bader. Er hatte den Angeklagten im Lauf der Verhandlung darauf hingewiesen, dass neben der Anklage auf Mord auch eine besondere Schwere der Schuld möglich sein könnte.


Manfred Blendinger
Manfred Blendinger
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