Über Nacht im Flieger: Gibt es dafür Entschädigung? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 23.02.2026 13:39, aktualisiert am 23.02.2026 14:37

Über Nacht im Flieger: Gibt es dafür Entschädigung?

Rund 500 Passagiere saßen am Münchner Flughafen wegen Schnee nachts in Flugzeugen fest. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)
Rund 500 Passagiere saßen am Münchner Flughafen wegen Schnee nachts in Flugzeugen fest. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)
Rund 500 Passagiere saßen am Münchner Flughafen wegen Schnee nachts in Flugzeugen fest. (Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn)

Eine Nacht im Flugzeug auf dem Rollfeld ausharren: Was etwa 500 Passagieren am Münchner Flughafen passiert ist, ist ungemütlich bis belastend. Doch haben sie in so einem Fall Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline?

Nach Einschätzung des Reiserechtlers Paul Degott sind die Chancen darauf gering. Die zugrundeliegenden Flugabsagen wegen starken Schneefalls Ende vergangener Woche dürften als außergewöhnliche Umstände zählen – sie lagen nicht im Einflussbereich der Airline. Ausgleichsansprüche von 250 bis 600 Euro pro Passagier gibt es damit nicht. Diese sehen die EU-Regeln sonst bei solchen kurzfristigen Flugabsagen vor.

Auch mit Blick auf die belastende Nacht im Flugzeug auf dem Vorfeld des Flughafens sieht Degott in diesem Fall wenig Chancen auf Entschädigung. 

Ist die Airline verantwortlich für Flughafen-Organisation?

Zwar ist eine Airline im Fall von Verspätungen und kurzfristigen Flugabsagen grundsätzlich zu Betreuungsmaßnahmen verpflichtet und muss auch Hotelzimmer zahlen, wenn man am Airport strandet. Aber: In dem Fall trifft die Airline wohl keine Schuld, dass das nicht geleistet werden konnte. 

Nach Angaben des Münchner Flughafens konnten die Reisenden wegen fehlender Busse und Parkmöglichkeiten am Terminal nicht mehr dorthin zurückkehren, nachdem die startbereiten Flüge in der Nacht doch keine Starterlaubnis mehr bekamen - die Passagiere mussten in den Flugzeugen ausharren. Die Fluggesellschaft sei dann nicht in Haftung zu bringen, weil sie für die Einrichtung des Flughafens nicht verantwortlich sei, so Degott.

Betroffen waren nach Angaben der Lufthansa neben drei Lufthansa-Flügen auch zwei Air-Dolomiti-Flüge. Erst am frühen Morgen fuhren nach Angaben des Lufthansa-Sprechers wieder Busse, die die Passagiere abholten. 

Feyza Türkön vom Fluggastrechteportal Flightright sieht indes eine Mitverantwortung der Airline: „Winterliche Temperaturen und Schneefälle kommen nicht überraschend, sie sind in dieser Jahreszeit absehbar und müssen in der Einsatz- und Ressourcenplanung berücksichtigt werden.“ Gerade an einem zentralen Lufthansa-Drehkreuz wie München, wo die Airline maßgeblich in die Abläufe am Boden eingebunden sei, müsse gewährleistet sein, „dass Bodenabfertigung und Logistik auch bei Kälte zuverlässig funktionieren und Passagiere nicht über Nacht im Flugzeug festsitzen“.

Lufthansa hat indes „für diese unzumutbare Situation ausdrücklich um Entschuldigung“ gebeten. Man setze mit seinen Partnern am Flughafen München alles daran, dass sich solche Fehler nicht wiederholen. Lufthansa hat nach eigenen Angaben noch am Freitag mit betroffenen Passagieren Kontakt aufgenommen. Sie sollen Entschädigungszahlungen erhalten.

Wie lange Warten im Flieger ist okay?

Das Beispiel in München ist extrem. Dass man nach dem Boarding lange Zeit noch im Flieger sitzt, ohne dass die Maschine abhebt, ist aber keine Seltenheit. Ab wann eine stundenlange Warterei zu viel ist, lässt sich allerdings nicht pauschal sagen. Laut Rechtsanwalt Degott gibt es keine generelle Rechtsprechung dazu, wie viel Wartezeit im Flieger eigentlich hinnehmbar ist oder nicht. „Dies kommt immer auf den jeweiligen Einzelfall und auch auf die Frage an, warum diese Wartezeit erforderlich gewesen ist“, so der Fachmann. 

Immerhin: Wenn der Flug dann noch stattfindet, summiert sich die Wartezeit im Flieger in die Ankunftsverspätungszeit. Und beträgt die Verspätung am Zielflughafen mehr als drei Stunden, können Passagieren Entschädigungszahlungen im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung zustehen. Sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen wie wahrscheinlich im Fall in München.

© dpa-infocom, dpa:260223-930-724119/2


Von dpa
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