„Keine öffentliche Toilette - Toilettengebühr 50 Cent, Gäste frei!“ Einen solchen Hinweis hat wohl jeder und jede schon mal in einer Gaststätte oder Kneipe gelesen. Und diese Regelung ist laut Claudia Both von der Verbraucherzentrale Berlin in dieser Form auch vom Gesetz gedeckt.
Denn Gastronomen sind laut Gaststättenverordnung lediglich dazu verpflichtet, ihren Gästen die Toilettennutzung kostenfrei zu ermöglichen. „Nicht-Gästen darf die Nutzung hingegen aufgrund des Hausrechts untersagt oder gegen kleine Gebühr gestattet werden“, so die Verbraucherschützerin.
Wer auch unter seinen Gästen für die Notdurft abkassieren möchte, verstößt gegen die Gaststättenverordnung. Das musste nun auch ein Veranstaltungsunternehmen erfahren, gegen das die Verbraucherzentrale Berlin erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte. Es hatte bei seinen Gästen je Toilettengang einen Euro abkassiert - oder alternativ eine Flatrate für fünf Euro angeboten. Das Kammergericht Berlin (Az. 5 UKl 15/25) untersagte es dem Unternehmen nun, aus der Not seiner Gäste Profit zu schlagen.
Claudia Boths Rat lautet daher: „Wer Gast in einem Restaurant ist und dazu aufgefordert wird, eine Toilettengebühr zu zahlen, sollte sich weigern und auf die Gaststättenverordnung verweisen.“
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