Tödlicher Schuss auf den Vater in Burgbernheim: Sohn bald vor Gericht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 27.09.2024 19:35

Tödlicher Schuss auf den Vater in Burgbernheim: Sohn bald vor Gericht

Am Tatort im Wald bei Burgbernheim setzte die Polizei auch Taucher ein. (Foto: Katrin Merklein)
Am Tatort im Wald bei Burgbernheim setzte die Polizei auch Taucher ein. (Foto: Katrin Merklein)
Am Tatort im Wald bei Burgbernheim setzte die Polizei auch Taucher ein. (Foto: Katrin Merklein)

Ende November steht in Nürnberg ein 18-Jähriger vor Gericht, der in Burgbernheim (Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) seinen Vater erschoss. Dabei wird es nicht um eine Haftstrafe gehen. Nach der Staatsanwaltschaft sehen nun auch die Richter klare Hinweise, dass der junge Mann psychisch schwer krank ist.

Am 1. Mai hatte die Tat an der Frankenhöhe die Menschen in zwei Orten erschüttert. Ein 54-Jähriger lag tot im Wald. Er war in Burgbernheim gut bekannt, weil seine Familie seit Jahrzehnten die Pacht für ein Jagdgebiet hat

Die Familie lebt in Ludwigsburg bei Stuttgart, wo sie eine Metzgerei betreibt. Bei Kunden und Beschäftigten sorgte der Schuss des 18-Jährigen bei einem gemeinsamen Jagdausflug mit seinem Vater für großes Entsetzen. Von einem vorhergehenden Streit zwischen beiden, der das Motiv für den Schuss sein könnte, wussten niemand etwas.

Keine Anklage wegen Totschlags

Jetzt wird immer klarer: Der junge Mann ist schwer krank. „Der Beschuldigte soll im Zeitpunkt der Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein”, erklärte Tina Haase, die Sprecherin des Landgerichts Nürnberg-Fürth. Die Staatsanwaltschaft war nach einem medizinischen Gutachten zu dieser Überzeugung gelangt. Ihr folgten nun auch die Richter der Jugendkammer I.

Sie ließen den Antrag der Staatsanwaltschaft zu, gegen den jungen Mann keine Anklage wegen Totschlags zu erheben. Stattdessen kommt es zu einem sogenannten Sicherungsverfahren. Dabei geht es um die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus.

Diese Unterbringung ist in der Regel zeitlich zunächst unbefristet. Die Rückkehr in die Freiheit hängt vom Erfolg einer Behandlung ab. Eine endgültige Entscheidung wird im Gerichtssaal fallen. Dafür sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Am 29. November und am 3. Dezember wird die Jugendkammer I am Landgericht Nürnberg-Fürth zu ergründen suchen, was im Wald in Burgbernheim geschah und wie es dazu kommen konnte.

Ermittler von Anfang an überzeugt: Kein Jagdunfall

Vorher wird sich die Justiz nicht zu der psychischen Krankheit des 18-Jährigen äußern, betonte die Justizsprecherin Tina Haase. Sie wies auch daraufhin, dass wegen des Schutzes der Persönlichkeit Teile der Verhandlung nicht für die Öffentlichkeit zugänglich sein könnten. Dies werde die Kammer entscheiden.

Die Ermittler hielten von Anfang an einen Jagdunfall für sehr unwahrscheinlich .Eine Krankheit des 18-Jährigen war schon kurz nach der Tat deutlich geworden, weil er schnell in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen wurde. Zentrale Fragen zur Vorgeschichte sind weiter offen. So ist unklar, wie viel von seiner psychischen Verfassung schon vor der Bluttat bekannt und ob er deswegen in einer Behandlung war.

Eigenes Gewehr für den Sohn mitgenommen

Selbst wenn er davon gewusst haben sollte, sah sein Vater offenbar kein Risiko bei dem Jagdausflug von Ludwigsburg nach Burgbernheim. Nicht nur er hatte ein Gewehr bei sich, sondern auch sein Sohn. Dieses richtete der 18-Jährige dann an den abgelegenen Rückertsweihern am Hang der Frankenhöhe auf seinen Vater und drückte ab.

Taucher fanden eines der beiden Gewehre später in dem Weiher . Das andere lag in dem Auto, mit dem der junge Mann von Burgbernheim nach Baden-Württemberg gefahren war. Von der Tat berichtete er telefonisch seiner Mutter. Stunden später stellte er sich der Polizei.

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