Ab 1. September 2026 sind sie auch in Deutschland zulässig: sogenannte Tax Law Clinics. Mit der Reform des Steuerberatungsgesetzes schafft der Gesetzgeber erstmals eine Rechtsgrundlage für studentische Beratungsangebote im Steuerrecht. Ziel ist es, angehenden Steuerrechtsexperten mehr Praxiserfahrung zu ermöglichen und gleichzeitig Menschen mit einfachen steuerlichen Fragen eine kostenlose Anlaufstelle zu bieten.
„Studierende beraten Ratsuchende allerdings nicht eigenverantwortlich“, erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. „Die Tätigkeit erfolgt ausschließlich unter der Anleitung und Aufsicht einer besonders qualifizierten Person, beispielsweise eines Steuerberaters.“ So soll sichergestellt werden, dass die Beratung der Studierenden fachlich fundiert bleibt. Das Konzept ist aus anderen Rechtsgebieten bereits bekannt. Im Steuerrecht brauchte es dafür nun eine Reform des Steuerberatungsgesetzes.
Tax Law Clinics dürfen nur im organisatorischen Rahmen einer Hochschule oder vergleichbaren Einrichtung tätig werden und ausschließlich unentgeltliche Hilfe leisten. Für Steuerzahler bedeutet das: Wer ab September 2026 Unterstützung durch eine Tax Law Clinic erhält, profitiert von einer legalen und fachlich begleiteten Beratung, die noch dazu kostenfrei ist.
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