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Das Kartellamt hat das Verfahren zur 50+1-Regel abgeschlossen. (Archivbild) (Foto: Soeren Stache/dpa)

Kartellamt: Keine generellen Bedenken gegen 50+1-Regel

Das Bundeskartellamt schließt sein Verfahren zur 50+1-Regel ab. Was sind die Folgen?
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