Großteil von Hörbehinderten geht bei Sonderzahlung leer aus
Von den rund 20.000 gehörlosen und schwer hörbehinderten Menschen in Bayern hat nicht einmal die Hälfte einen Anspruch auf die vom Landtag beschlossene Corona-Sonderzahlung von 145 Euro. Nur 9472 Personen verfügten über das im Landtagsbeschluss als Voraussetzung für die Auszahlung genannte „GI-Merkzeichen“, heißt es in einer Antwort des Sozialministeriums auf Anfrage der Grünen im Landtag. „Das ist ein Schlag ins Gesicht für viele Betroffene in Bayern“, sagte Kerstin Celina, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsgrünen am Donnerstag in München.