Die Anschuldigungen wogen schwer - doch das Gericht sieht sie nicht als erwiesen an: Das Amtsgericht München hat zwei Justizvollzugsbeamte von dem Vorwurf freigesprochen, eine Gefangene misshandelt zu haben. Vieles an dem Fall sei „im Unklaren geblieben“, sagte der Richter. „Es gilt schlicht die Unschuldsvermutung.“
Das Gericht habe „ein erschreckendes Bild bekommen“ von der damaligen Kommunikation und dem damaligen Umgang der JVA-Mitarbeiter untereinander. Und ob die Verletzungen der Insassin von Schlägen und Tritten der Angeklagten verursacht worden seien, das habe sich schlicht nicht feststellen lassen. Der Richter spricht von einer „Mauer des Schweigens“ und auch von einem „falsch verstandenen Korpsgeist“. Niemanden scheine zu interessieren, was geschehen sei. „Am Ende gab es eine Gefangene mit Verletzungen.“ Aber was genau passiert sei, habe nicht geklärt werden können - trotz der Vernehmung von 13 Zeugen und einem Sachverständigen.
Beide Angeklagten, die im Prozess weitgehend geschwiegen hatten, hatten die Vorwürfe gegen sich in ihrem letzten Wort bestritten. Einer der beiden betonte, er habe „immer gewissenhaft und auf Grundlage unserer Gesetze gehandelt“. Sein Kollege fügte hinzu, „dass das nie meine Absicht war und nie ist, einen Menschen zu verletzen“. Er betonte: „Kein Gefangener ist mein Feind.“
Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Männer in der Frauenabteilung der JVA München-Stadelheim eine Frau an Händen und Füßen gefesselt und auf sie eingetreten haben, als sie nackt am Boden lag. Sie soll ruhig im Schneidersitz in einem besonders gesicherten Haftraum (bgH) gesessen haben, als die Männer als Teil einer Sicherungsgruppe den Raum betraten, um sie in ein anderes Gefängnis zu verlegen.
Durch ihr aggressives Verhalten sei die Frau immer wieder in extremer Weise auffällig geworden. So habe sie sich in mehreren Justizvollzugsanstalten psychisch extrem auffällig verhalten und Mitarbeiter attackiert, sie mit Exkrementen beworfen, den gesicherten Haftraum mit Fäkalien beschmiert. „Das war kein Pillepalle-Einsatz“, sagte der Richter.
Die Staatsanwältin hatte Gefängnisstrafen für die beiden Angeklagten gefordert. Sie sah es als erwiesen an, dass sie sich der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht hatten und forderte zweieinhalb Jahre Haft für den einen Angeklagten und zwei Jahre und drei Monate für den zweiten. Die Würde des Menschen sei unantastbar, betonte sie. Und das gelte auch für Gefangene.
Die Verteidigung beurteilte den Fall anders. Der Anwalt des einen Angeklagten forderte Freispruch für seinen Mandanten. Er sehe „Widersprüche“ in den Zeugenaussagen der Betroffenen und von Kolleginnen der beiden Männer. Die Angeklagten hätten „in rechtmäßiger Anwendung unmittelbaren Zwangs“ gehandelt, sagte der Verteidiger.
Der Fall hatte vor allem darum Aufsehen erregt, weil er sich ausgerechnet in einem der sogenannten besonders gesicherten Hafträume (bgH) zutrug. Denn dies erinnert an den Skandal um die Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen. Dort sollen Häftlinge in diesen Sonderräumen nahezu systematisch und von der Anstaltsleitung gebilligt misshandelt worden sein.
Inzwischen wurde auch in diesem Fall Anklage erhoben - und die Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte laufen, wie Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) im Rechtsausschuss des Landtags sagte.
Der ehemaligen JVA-Leiterin, ihrer früheren Stellvertreterin sowie einem ehemaligen Mitglied der Sicherungsgruppe des Gefängnisses, die bereits angeklagt wurden, werden unter anderem Freiheitsberaubung, Nötigung und gefährliche Körperverletzung im Amt vorgeworfen. Die drei Verteidiger der stellvertretenden Gefängnisdirektorin wiesen die Vorwürfe wiederholt zurück.
Die Ermittler gehen davon aus, dass die drei Beschuldigten von Januar 2023 bis Oktober 2024 in insgesamt 131 Fällen solche Straftaten begangen haben. 102 Häftlinge seien Opfer gewesen. Auch im Gablinger Fall stehen die besonders gesicherten Hafträume im Fokus.
Aus diesem Skandal hat das Justizministerium inzwischen Konsequenzen gezogen und nun auch eine Gesetzesänderung angekündigt, die Ende April in den Landtag eingebracht werden soll. Demnach ist beispielsweise Fluchtgefahr kein Grund mehr für die Unterbringung in einem dieser Räume. Wenn jemand länger als 72 Stunden in einem besonders gesicherten Haftraum festgehalten werden soll, muss ein Richter das künftig genehmigen.
Auch über den Gesetzesvorschlag hinaus möchte Eisenreich weitere Maßnahmen umsetzen, die eine von ihm eingesetzte unabhängige Kommission in ihrem Ende 2025 vorgelegten Abschlussbericht empfiehlt. Vorgeschlagen wird unter anderem die Einrichtung von „besonderen Schutzräumen“ als milderer Variante zu den besonders gesicherten Hafträumen.
Außerdem soll die Zahl der Plätze in den psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten erhöht werden, um psychisch auffällige Gefangene - wie beispielsweise auch das mutmaßliche Opfer in dem aktuell vor Gericht verhandelten Fall - besser betreuen zu können
Die Vorfälle in Gablingen seien aufgrund der mutmaßlichen Beteiligung der Anstaltsleitung „wirklich ein Ausnahmefall“, betonte Eisenreich im Rechtsausschuss des bayerischen Landtags.
Wie viele Verfahren dieser Art gegen Justizvollzugsbeamte in Bayern insgesamt laufen oder in den vergangenen Jahren eröffnet wurden, weiß das zuständige Ministerium nach eigenen Angaben nicht. Dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz lägen dazu keine statistischen Daten vor, heißt es dazu aus dem Ministerium. Eisenreich sagte im Ausschuss, die Mehrheit der Mitarbeiter im Strafvollzug verhalte sich tadellos. Aber: „Einzelne Übergriffe gibt's immer wieder.“
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