Obwohl sich die Fußball-Regionalliga Bayern in der Winterpause befindet, ist die SpVgg Ansbach in der Tabelle einen Rang nach oben geklettert. Statt auf Platz 14 stehen die nullneuner nun auf Rang 13. Grund ist ein Urteil des Sportgerichts Bayern, das dem TSV Schwaben Augsburg neun Punkte abgezogen hat. Zudem wurde gegen den TSV eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verhängt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Die SpVgg Ansbach ist einer von mehreren Vereinen der Regionalliga Bayern, die von dieser Entscheidung der zuständigen Kammer im Bayerischen Fußball-Verband (BFV) profitiert. Das Sportgericht sah es als erwiesen an, dass der TSV Schwaben Augsburg gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat. Insgesamt drei Vereine haben gegen eine Spielwertung in direkten Vergleichen mit den Schwaben Einspruch eingelegt – alle drei hatten ihre Spiele gegen den Aufsteiger verloren.
Bei diesen Clubs handelt es sich um Tabellenführer FC Schweinfurt 05, der am 14. September dieses Jahres bei den Schwaben mit 3:4 verloren hat, um Türkgücü München (1:3-Heimniederlage am 3. Oktober) und dem SV Wacker Burghausen (2:3-Auswärtsniederlage am 12. Oktober). Von einem Einspruch Schweinfurts war bislang nichts bekannt.
Die Kammer unter Vorsitz von Heiko Loder gab den Einsprüchen der drei Klubs statt und folgte dem Antrag des Verbandsanwalts. Das Sportgericht Bayern hat festgestellt, dass der TSV Schwaben Augsburg gegen den Paragrafen 25 (2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat. Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, die noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das war nicht der Fall, so waren die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben Augsburg zu werten, teilte der BFV mit.
„Es handelt sich zweifelsfrei um eine weitreichende Entscheidung, die erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb hat und die Schwaben Augsburg in erhebliche sportliche Nöte bringt“, so der für Rechtsfragen zuständige BFV-Vizepräsident Reinhold Baier, „dennoch blieb dem Gericht keine andere Möglichkeit, als den Verstoß mit Spielwertungen zu ahnden und den Einsprüchen stattzugeben. Letztlich haben alle am Wettbewerb teilnehmenden Klubs die Regelung einzuhalten.“ Das Urteil wurde den Verfahrensbeteiligten am Mittwoch, 11. Dezember, zugestellt.
In der neu zu erstellenden Tabelle, die wegen der Einspruchsmöglichkeit von Schwaben Augsburg noch keine Gültigkeit besitzt, würde der 1. FC Schweinfurt 05 statt des bisherigen einen Punkt Vorsprungs vor dem Tabellenzweiten FC Bayern München II nunmehr vier Zähler Vorsprung haben. Wacker Burghausen (bislang Achter mit 30 Punkten) rückt auf Rang sieben vor (33 Punkte).
Gravierend sind die Auswirkungen im Kampf gegen den Abstieg. Schwaben Augsburg rutscht mit nunmehr 16 Punkten (statt der bisherigen 25) auf den 17. und damit vorletzten Platz ab, ist nun punktgleich mit Schlusslicht Türkgücü München. Vier Teams rücken einen Rang hoch: Eintracht Bamberg von 17 auf 16, die DJK Vilzing von 16 auf 15, die SpVgg Hankofen-Hailing von 15 auf 14 und die SpVgg Ansbach von 14 auf 13. Auf einen direkten Abstiegsrang haben die nullneuner nunmehr sieben Punkte Vorsprung (bislang 5).
Aus dem Umfeld des TSV Schwaben Augsburg ist zu hören, dass der Verein auf jeden Fall Berufung einlegen wird. „Für uns alle ist das ein riesiger Schock. Zwei Monate lang haben wir nichts gehört – und dann kommt so ein Urteil“, wird TSV-Sportdirektor Max Wuschek im Wochenblatt der Passauer Neuen Presse zitiert.
Christoph Hasselmeier, der Sportliche Leiter der SpVgg Ansbach, sagt zu dem Urteil: „Wir wussten um die Einsprüche von Türkgücü und Burghausen. Dass auch Schweinfurt intervenierte, war für uns neu. Grundsätzlich bedauere ich als Sportkamerad diese Entscheidung und für Schwaben Augsburg tut es mir extrem leid. Der Verein ist neu in der Regionalliga und hat möglicherweise aus Unwissenheit so gehandelt. Auf der anderen Seite kann ich auch die Sportrichter verstehen. Es gibt diese Regularien, die einzuhalten sind.“