Die Busverbindung fand sie nicht zumutbar. Deshalb fuhr eine Schülerin aus dem Landkreis mehrfach mit einem privaten Pkw zur Schule nach Ansbach. Als das Landratsamt ihren Antrag auf Erstattung der Fahrtkosten in voller Höhe ablehnte, klagte sie vor dem Verwaltungsgericht gegen den Bescheid. Die Klage wurde abgewiesen.