Weiterer Rückschlag für Hoffnungsträger im Kampf gegen Alzheimer: Ebenso wie der Wirkstoff Lecanemab hat auch Donanemab nach Ansicht eines entscheidenden Expertengremiums keinen belegten Zusatznutzen im Vergleich zu älteren Behandlungsansätzen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken (G-BA) auf Basis seiner Analyse von Studiendaten der Hersteller mit.
Damit stehen die Mittel, die ohnehin nur für wenige Alzheimer-Patienten infrage kommen, vor einer ungewissen Zukunft.
Bisherige Alzheimer-Therapien behandeln nur Symptome der Krankheit, aber nicht ursächliche Prozesse im Gehirn. Das ist bei Lecanemab (Handelsname Leqembi) und Donanemab (Handelsname Kisunla) anders: Beide Antikörper richten sich gegen Amyloid-Ablagerungen im Gehirn, die mit dem Absterben der Nervenzellen bei Alzheimer in Verbindung gebracht werden.
In Deutschland sind die Mittel für Alzheimer-Patienten im frühen Stadium, also mit leichter kognitiver Störung sowie mit leichter Demenz, zugelassen. Lecanemab und Donanemab dürfen in der EU jedoch nur bei Patienten verwendet werden, die nur eine oder keine Kopie des Gens ApoE4 haben. Bei ihnen ist die Wahrscheinlichkeit für bestimmte schwerwiegende Nebenwirkungen – Schwellungen und Blutungen im Gehirn – demnach geringer als bei Menschen mit zwei ApoE4-Kopien.
In Deutschland befinden sich Schätzungen zufolge etwa 250.000 Menschen in der beschriebenen Frühphase. Nur ein Bruchteil von ihnen kam jedoch auch schon vor der G-BA-Entscheidung für eine Behandlung infrage.
„Einen Zusatznutzen konnten wir auf Basis der vorliegenden Daten auch bei Donanemab, dem zweiten neuen Wirkstoff gegen die frühe Alzheimer-Krankheit, nicht feststellen – leider, das sage ich ganz ausdrücklich“, betonte der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken. „Denn auch hier waren die Erwartungen von Betroffenen, ihren Familien und der Ärzteschaft selbstverständlich groß.“
Für Patienten mit leichter Demenz zeigte sich demnach kein Vorteil, für Patienten mit leichter kognitiver Störung fehlten Daten, um einen Zusatznutzen zu belegen.
Vorerst schon. Donanemab kann – wie Lecanemab – trotz dieser Beschlüsse zunächst weiter verordnet werden, langfristig ist das jedoch fraglich.
Grundlage für die Bewertung sind vom Hersteller vorgelegte Studiendaten. Die G-BA-Bewertung hat einen großen Einfluss auf die Verhandlungen über den Preis, den gesetzliche Krankenkassen künftig zahlen. Gelingt keine Einigung, könnten die Hersteller die Mittel wieder vom deutschen Markt zurückziehen.
Die häufig eingesetzten Acetylcholinesterase-Hemmer zur Symptombehandlung bei Alzheimer kosten rund 20 bis 30 Euro pro Monat, die neueren Mittel ein Vielfaches davon. Deren Kosten dürften pro Jahr in die Zehntausende Euro gehen. Bei keinem Zusatznutzen darf der Preis des neuen Medikamentes in der Regel nicht allzu stark von dem verfügbarer Arzneimittel abweichen.
Das ist noch unklar. Der G-BA betont in seinem Beschluss auch, dass sich durchaus in Zukunft, wenn mehr Daten vorliegen, noch eine andere Bewertung ergeben könne. „Vielleicht zeigt sich im Rückblick doch noch, dass wir hier über Türöffner sprechen, die den langersehnten Durchbruch bei der Behandlung dieser schlimmen Krankheit, die die Persönlichkeit schleichend auslöscht, bringen. Aber das werden wir erst in einiger Zeit auf Basis weiterer Daten sagen können“, so Hecken. Die G-BA-Bewertung stützt sich im Wesentlichen auf Analysen des unabhängigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Auch Peter Berlit, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Neurologie, hält eine geänderte Bewertung für möglich, „wenn sich Untergruppen von Betroffenen identifizieren lassen, die einen besonderen Nutzen von der Therapie bei niedrigem Risiko haben“. Dafür brauche es Daten aus der echten Anwendung, was in Deutschland aufgrund der negativen Empfehlung möglicherweise schwierig werde.
Eine aktuell erschienene Analyse der britischen Organisation Cochrane weist in eine ähnliche Richtung. Sie hat Studien zu Lecanemab, Donanemab und mehreren weiteren ähnlichen Mitteln ausgewertet und kommt zu dem Schluss: Wirkstoffe wie Lecanemab und Donanemab haben wohl kaum klinischen Nutzen, dafür aber einige Risiken. Hierbei wurde die Wirkung nicht mit anderen Behandlungsformen verglichen, sondern mit einem Placebo.
Für die Analyse wertete das Forschungsteam 17 klinische Studien der Pharma-Hersteller aus, die Daten von mehr als 20.000 Patientinnen und Patienten der relevanten Gruppen umfassen – also Alzheimer-Patienten mit leichter kognitiver Beeinträchtigung oder leichter Demenz.
Konkret wurde geschaut, wie sich 18 Monate Behandlung mit den jeweiligen Antikörpern auswirken. Dabei zeigte sich wenig bis kein Effekt auf die Demenzsymptome der Patienten oder den Abbau ihrer geistigen Fähigkeiten sowie darauf, wie sie mit alltäglichen Aufgaben zurechtkamen.
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