Rückgabe von E-Scootern auf Abstellflächen wird Pflicht | FLZ.de

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Veröffentlicht am 03.08.2022 14:18

Rückgabe von E-Scootern auf Abstellflächen wird Pflicht

E-Scooter stehen nebeneinander. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild)
E-Scooter stehen nebeneinander. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild)
E-Scooter stehen nebeneinander. (Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/Symbolbild)

Von Freitag (5. August) an müssen Nutzer von gemieteten E-Scootern ihre Fahrzeuge in der Münchner Innenstadt auf markierten Abstellflächen zurückgeben. Wer die E-Tretroller innerhalb des Altstadtrings rund um den Marienplatz außerhalb dieser Zonen abstelle, müsse automatisch weiter für deren Miete zahlen, teilte die Stadtverwaltung am Mittwoch mit. Das könne schnell „zu einer kostspieligen Angelegenheit„ werden. 24 solcher Abstellflächen gebe es in der Altstadt bereits, 43 Standorte sind insgesamt geplant.

„Die Situation mit wahllos in der Altstadt abgestellten E-Tretrollern musste dringend verbessert werden“, begründete Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter die Entscheidung. Die neue Regelung solle verhindern, dass abgestellte E-Scooter „insbesondere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, behindern oder gar gefährden“.

Die Abstellflächen für E-Scooter laufen demnach als Pilotprojekt, sollen bei einem Erfolg aber dauerhaft eingerichtet werden. Die schon seit Mai geschaffenen Parkzonen hätten die Nutzer bisher „positiv“ aufgenommen, sagte Münchens Mobilitätsreferent Georg Dunkel.

© dpa-infocom, dpa:220803-99-259709/2

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