Neue Regeln gegen Blockaden und Vetternwirtschaft im Landtag | FLZ.de

arrow_back_rounded
Lesefortschritt
Veröffentlicht am 05.03.2026 11:44, aktualisiert am 05.03.2026 12:23

Neue Regeln gegen Blockaden und Vetternwirtschaft im Landtag

Die AfD liegt in Umfragen deutlich vor. Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt planen die anderen Parteien umfassende Reformen. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Die AfD liegt in Umfragen deutlich vor. Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt planen die anderen Parteien umfassende Reformen. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
Die AfD liegt in Umfragen deutlich vor. Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt planen die anderen Parteien umfassende Reformen. (Archivbild) (Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)

Wenige Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt und unter dem Eindruck hoher Umfragewerte für die AfD wollen CDU, SPD, FDP, Linke und Grüne Parlament und Landesverfassungsgericht stärken. Dazu sind umfassende Reformen geplant. Außerdem soll das Abgeordnetengesetz geändert und Vetternwirtschaft eingedämmt werden.

In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Ein Beschluss des Pakets wird vor der Sommerpause erwartet. Diese Reformen sind geplant:

Wahl des Landtagspräsidenten

Damit die erste Sitzung nach der Wahl reibungslos abläuft, werden die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten angepasst. Grundsätzlich kann zunächst weiterhin die stärkste Fraktion einen Kandidaten für das Amt vorschlagen.

Sollte dieser Kandidat jedoch keine Mehrheit erhalten, sollen auch die anderen Fraktionen Vorschläge unterbreiten können. Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass das Parlament in jedem Fall ein Präsidium wählt und der Landtag arbeitsfähig ist, da nur ein Präsident Sitzungen einberufen kann. „Wir wollen das Parlament stärken“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Guido Kosmehl, bei der Einbringung des Reformpakets im Magdeburger Parlament.

Wahl der Richter am Landesverfassungsgericht

Die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht soll sichergestellt werden. Dafür ist eine Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten nötig. Verfügt eine Fraktion über ein Drittel der Stimmen, kann sie eine Wahl blockieren.

Dafür wird nun ein Ausweg geschaffen: Scheitert die Wahl neuer Richter, darf das Landesverfassungsgericht dem Landtag Personalvorschläge machen. Für die Wahl dieser Personen braucht es dann keine Zweidrittelmehrheit, sondern nur die Mehrheit der Mitglieder des Landtags.

„Wir schützen demokratische Institutionen und Einrichtungen vor möglichen antidemokratischen Angriffen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der Linken, Stefan Gebhardt.

Überkreuzbeschäftigungen stoppen

Die AfD sieht sich seit Wochen mit Vorwürfen der Vetternwirtschaft in den eigenen Reihen konfrontiert. Es werden bundesweit immer mehr Fälle bekannt, in denen Familienangehörige von AfD-Politikern bei anderen AfD-Abgeordneten beschäftigt worden sind – in Sachsen-Anhalt sorgten gleich mehrere Verbindungen für Aufsehen.

Künftig sollen Mitarbeiter von Landtagsabgeordneten angeben müssen, ob sie mit einem Mitglied des Landtags verwandt oder verschwägert sind. Ziel ist es, sogenannte Überkreuzbeschäftigungen zu verhindern, dass also Abgeordnete Familienangehörige anderer Abgeordneter bei sich anstellen.

Außerdem wird noch beraten, ob die Zahl der Mitarbeiter pro Abgeordnetem begrenzt wird, auch um Scheinbeschäftigungen zu erschweren. Die Grünen werden dazu Änderungsanträge einbringen, wie der parlamentarische Geschäftsführer Olaf Meister ankündigte.

Weitere Reformen

  • Die Landeszentrale für politische Bildung, die nach dem Willen der AfD abgeschafft werden soll, erhält eine Bestandsgarantie.
  • Wahltermine werden abgesichert: Gelingt es nicht, einen Termin für die nächste Landtagswahl zu bestimmen, findet die Neuwahl automatisch am letzten Sonntag des sechzigsten Monats nach Beginn der Wahlperiode statt.
  • Staatsverträge sollen künftig nur noch mit Zustimmung des Landtags gekündigt werden dürfen. Aktuell ist das ohne parlamentarische Beteiligung durch den Ministerpräsidenten möglich. Die Neuregelung könnte etwa auf die Rundfunkstaatsverträge abzielen, deren Kündigung die AfD im Fall einer Regierungsübernahme anstrebt.
  • Gedenktage: Sachsen-Anhalt erhält zwei neue Gedenktage - den 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus sowie 17. Juni als Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts.

Die geplanten Änderungen seien Antwort „auf Erfahrungen mit Machtmissbrauch, mit Blockaden und mit Unsicherheiten bei Abstimmungen und Wahlvorgängen“, sagte der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Schumann. Sein Kollege von der SPD, Falko Grube, sagte, man garantiere den Bürgern „eine funktionierende Republik“.

Das sagt die AfD zur Reform

Die AfD-Fraktion sieht sich ausgegrenzt im Parlament. Die AfD stehe in Umfragen bei 40 Prozent und sei nicht beteiligt worden, sagte Rausch. „Hier von einer Reform zum Schutz der Demokratie zu sprechen, kommt einer Verhöhnung des Bürgerwillens gleich.“

FDP-Politiker Kosmehl wies das zurück. Es habe zur Reform auch ein Gespräch mit der AfD gegeben. „Sie haben keinen einzigen eigenen Vorschlag gemacht“, sagte Kosmehl.

Rausch kritisierte wiederum, dass die Kandidaten der AfD für das Amt des Vizepräsidenten im Landtag seit Jahren durchfallen. Er unterstellte der CDU, dass sie nach der Landtagswahl mit SPD und Linken koalieren wolle. Jede Stimme für die CDU sei „eine Stimme für linke Politik“.

Zusammenarbeit von CDU und Linken

Die CDU hat 2018 auf einem Parteitag beschlossen, nicht mit der AfD und der Linkspartei zusammenzuarbeiten. In Sachsen-Anhalt braucht es für eine Zweidrittelmehrheit für die Parlamentsreform jedoch die Stimmen der Linken. Die Christdemokraten sehen darin keine inhaltliche Zusammenarbeit. CDU-Fraktionschef Guido Heuer hat angekündigt, das Bündnis aus CDU, SPD und FDP nach der Wahl fortsetzen zu wollen. Sollte das nicht möglich sein, schließt er eine Minderheitsregierung nicht aus.

© dpa-infocom, dpa:260305-930-772114/3


Von dpa
north