Nach einem Rennen mit ihren schnellen Autos geht es am Montag für zwei junge Männer am Amtsgericht Ansbach nicht nur um den Führerschein. Verlieren könnten sie auch ihre Autos: ein Mustang mit rund 600 PS und ein BMW mit rund 400 PS. Auch eine Motorradfahrt ist angeklagt.
Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier steckte gegenüber der Fränkischen Landeszeitung den Kurs für die Verhandlung ab: „Unser Ziel ist die Einziehung der Fahrzeuge.” Das Gesetz erlaube dies, wenn sie bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen als Tatmittel verwendet wurden. Und daran hat der Pressesprecher der Ansbacher Staatsanwaltschaft keinen Zweifel.
Die Beweislage scheint erdrückend. Eine Kamera in einem Wagen lieferte die Daten für die Anklage, über die am Montag verhandelt wird. Nach ihr fuhren die zwei damals 27-Jährigen, jeweils begleitet von einer 23-jährigen Beifahrerin, am 22. Februar vom Ansbacher Stadtteil Meinhardswinden nach Kurzendorf. Die Strecke ist wellig, mit leichten Kurven und an manchen Stellen unübersichtlich.
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