Psychisch kranker Todesschütze von Burgbernheim: War sein Jagdschein legal? | FLZ.de

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Veröffentlicht am 19.10.2024 13:47

Psychisch kranker Todesschütze von Burgbernheim: War sein Jagdschein legal?

Taucher der Polizei fanden in einem Weiher neben dem Tatort ein Gewehr. Vater und Sohn, beide mit Jagdschein, hatten zwei Gewehre von Ludwigsburg nach Burgbernheim mitgebracht. (Foto: Katrin Merklein)
Taucher der Polizei fanden in einem Weiher neben dem Tatort ein Gewehr. Vater und Sohn, beide mit Jagdschein, hatten zwei Gewehre von Ludwigsburg nach Burgbernheim mitgebracht. (Foto: Katrin Merklein)
Taucher der Polizei fanden in einem Weiher neben dem Tatort ein Gewehr. Vater und Sohn, beide mit Jagdschein, hatten zwei Gewehre von Ludwigsburg nach Burgbernheim mitgebracht. (Foto: Katrin Merklein)

Gegen einen 18-Jährigen, der in Burgbernheim seinen Vater bei einem Jagdausflug tötete, beginnt Ende November der Prozess. Alles wird sich dabei um die Frage drehen: Wie lange war er schon so krank und wer wusste davon? Einen Jagdschein bekam er trotzdem. Für die Lizenz zum Jagen muss kein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Es hätte jeden treffen können, der am 1. Mai 2024 einen Ausflug an der Frankenhöhe zwischen der Streuobstwiesen von Burgbernheim und dem Petersberg in Marktbergel machte. Die idyllische Gegend mit einem schönen Blick in die Windsheimer Bucht ist beliebt, mit Auto, Rad oder über die Bahnhaltestelle Wildbad gut zu erreichen. Niemand ahnte, dass hier am Feiertag auch ein junger Mann unterwegs war, der ein Gewehr trug, aber keine Kontrolle über sein Handeln mehr hatte.

Aus nächster Nähe auf den Vater geschossen

Der 18-Jährige richtete in der Mittagszeit seine Waffe aus nächster Nähe auf seinen Vater und drückte ab. Dann ließ er den toten 54-Jährigen im Gras liegen, setzte sich ins Auto, fuhr nach Baden-Württemberg, rief seine Mutter an und stellte sich Stunden später südlich von Stuttgart im Landkreis Esslingen der Polizei.

Die Spaziergänger, die die Leiche fanden, hatten vielleicht viel Glück, nicht schon früher an den Rückertsweihern gewesen zu sein. Auch anderen Menschen in Burgbernheim wurde es nach der Tat unheimlich, denn der Jäger gehörte mit seiner Familie schon länger zum Ort. Sie hatte seit zwei Generationen die Jagd gepachtet.

Deshalb war es keine Überraschung, dass es auch den jüngsten Spross früh an die Gewehre zog. Schon als Jugendlicher erwarb er die nötigen Kenntnisse, um die Jägerprüfung zu bestehen. Sie ist Voraussetzung dafür, um einen Jagdschein zu beantragen, was er auch tat.

Familie aus Ludwigsburg hatte Jagd gepachtet

Mit einem Jagdschein darf man ab dem Alter von 16 Jahren in Bayern und Baden-Württemberg Jagdwaffen und Munition zum Training, zur Jagd oder zu jagdlichen Schießwettbewerben ausleihen. Dafür dürfen Waffen und Munition ohne weitere Erlaubnis mitgeführt werden. Bis zum Alter von 18 Jahren geht es auf die Jagd nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und jagderfahrenen Begleiters. Wer volljährig ist, kann alleine zum Schießen in die Natur gehen und auf eigene Faust Waffen und Munition kaufen.

Der Todesschütze von Burgbernheim lebte mit seiner Familie in Ludwigsburg, rund 150 Kilometer vom Tatort entfernt. Seine Familie betrieb eine beliebte Metzgerei, weshalb sich die Jagd an der Grenze der Landkreise Neustadt/Aisch-Bad Windsheim und Ansbach lohnte. Einen Jagdschein musste er beim Landratsamt in Ludwigsburg beantragen. Und das interessierte sich für vieles, aber nicht dafür, ob der junge Mann psychisch gesund ist.

Behörden prüfen nicht automatisch die Gesundheit

Völlig zurecht, sagt der Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg, Dr. Andreas Fritz auf eine Anfrage der Fränkischen Landeszeitung. „Nach der aktuellen Gesetzeslage kann ein ärztliches Zeugnis über die geistige und körperliche Eignung nicht bei jedem Antragsteller verlangt werden.“ Die Lizenz zum Schießen in der freien Natur dürfen damit ganz legal auch Menschen erhalten, die Wahnvorstellungen haben, sich verfolgt fühlen, Befehle von Stimmen ausführen oder aus anderen Gründen die Waffe nicht nur auf das Wild, sondern auch auf Menschen richten – solange das bei der Genehmigung nicht bekannt ist.
Andere Bedingungen müssen erfüllt sein

Krankheiten, die jederzeit zur Gefahr für andere werden können, können Betroffene beim Antrag auf einen Jagdschein verschweigen. Sie müssen nur andere Bedingungen erfüllen. Der Pressesprecher des Landratsamts verweist dazu auf das Bundesjagdgesetz. Danach ist ein Zeugnis über eine bestandene Jägerprüfung vorzulegen, ein amtlicher Ausweis und eine Bestätigung über eine Jagdhaftpflichtversicherung.

Rund um den Tatort bei Burgbernheim hat die Polizei Spuren gesichert. Ihre Auswertung dauert an. (Foto: Katrin Merklein)
Rund um den Tatort bei Burgbernheim hat die Polizei Spuren gesichert. Ihre Auswertung dauert an. (Foto: Katrin Merklein)

Tod auf der Jagd: Der Schuss, der Burgbernheim und Ludwigsburg aufwühlt

Ein 18-Jähriger tötet seinen Vater, doch es bleibt die Frage: Mord, Totschlag oder Unfall? Die Staatsanwaltschaft schweigt weiter.

Blick in die Datenbänke der Justiz

Die untere Jagdbehörde bei Landkreisen oder Kommunen muss sich dann einen Auszug über mögliche Vorstrafen im Bundeszentralregister und holen und die weitere Angaben aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister, vom Landesverfassungsschutz und vom Landeskriminalamt holen.

Ein weiterer Punkt bei der Prüfung ist, ob ein angehender Jäger für den sicheren Umgang mit Waffen und Munition persönlich geeignet ist. Dies ist etwa nicht der Fall bei der Abhängigkeit von Alkohol oder Drogen sowie bei einer psychischen Krankheit oder Debilität. Auch wenn eine konkrete Gefahr einer Fremd- oder Selbstgefährdung vorliegt, gibt es keinen Jagdschein.

Doch das, betont der Sprecher des Landratsamts in Ludwigsburg, kann eine Behörde nur prüfen, wenn sie stichhaltige Anhaltspunkte hat. Wer etwa wegen Autofahrten unter Alkohol amtsbekannt ist, muss nachweisen, dass er jetzt kein Trinker mehr ist. Auch wenn er erst später mit viel Promille auf dem Jägerstand auffällt, kann ihm der Jagdschein entzogen werden.

Attest als Auflage würde Risiko reduzieren

Doch niemand, so Dr. Andreas Fritz, muss von sich aus ein ärztliches Zeugnis vorlegen, um einen Jagdschein zu bekommen. Für den Sprecher des Landratsamts ist dies ein Risiko, das ganz einfach zu reduzieren wäre: Mit einer Gesetzesänderung, die die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses beim Antrag auf einen Jagdschein zwingend erfordert, schlägt der Pressesprecher des Landratsamts Ludwigsburg vor. Dann müssten die Antragsteller nachweisen, dass weder schwere körperliche noch psychische Erkrankungen vorliegen, die gegen einen Jagdschein sprechen.

Ob eine solche Auflage den Tod des 54-Jährigen in Burgbernheim hätte verhindern können, wird erst der am 29. November in Nürnberg beginnende Prozess zeigen. Bisher ist noch völlig unklar, ob der Vater davon wusste, wie gefährlich für ihn oder andere Menschen sein Sohn war. Der 18-Jährige war nicht nur Begleiter, sondern trug, wie es sein Jagdschein erlaubte, seine eigene Waffe. Ein Gewehr wurde in einem Weiher neben dem Tatort gefunden, das andere im Auto.

Justiz schon jetzt überzeugt: Nicht schuldfähig

Nach der Festnahme des Sohns war seine Krankheit für die Ermittler der Ansbacher Kripo sofort ersichtlich. Er kam nicht in ein Gefängnis, sondern in ein psychiatrisches Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hält ihn bereits vor dem Prozess eindeutig nicht für schuldfähig. Dies gilt als ein Zeichen, wie schwer krank er ist.

Nach einem medizinischen Gutachten kamen auch die Richter der Jugendkammer in Nürnberg zu dieser Einschätzung. Sie ließen den Antrag der Staatsanwaltschaft zu, gegen den jungen Mann keine Anklage wegen Totschlags zu erheben. Stattdessen geht es in dem Prozess darum, eine Behandlung des 18-Jährige anzuordnen. Ob und wann er in die Freiheit zurückkehrt, entscheiden dann ebenfalls wieder die Richter.

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