Körperverletzung, Raub, Mord: Die Liste an Verbrechen, die die Staatsanwaltschaft einem 48-Jährigen vorwirft, ist lang. Am Mittwoch fand der Prozessauftakt vor dem Ansbacher Schwurgericht statt. Der Angeklagte hüllt sich bislang in Schweigen.
Gemäß den Ausführungen von Oberstaatsanwalt Jonas Heinzlmeier soll der Angeklagte Tomasz T. (Name geändert) in der Nacht des 5. März 2025 in die Erdgeschosswohnung eines 66-Jährigen in der Büttenstraße in Ansbach eingedrungen sein. Hier nahm er demnach unter anderem mehrere Uhren, eine Kette, ein Mobiltelefon, Bargeld und eine EC-Karte an sich und verließ die Wohnung wieder. Das Opfer soll währenddessen geschlafen haben.
In der Folge soll der Angeklagte versucht haben, mit der Karte Geld an einem Automaten abzuheben. Weil ihm aber die PIN fehlte, scheiterte der Versuch. Laut der Anklage soll er deshalb in die Wohnung zurückgekehrt sein, und das Opfer mit „massiver Gewalt” malträtiert haben, um an die Geheimnummer zu kommen. Als dies zum Erfolg führte, folgte ein weiterer Gang zum Automaten und die Abhebung von 1400 Euro.
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