Polizei stoppt Transport von vier Ziegen nach Rumänien | FLZ.de

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Veröffentlicht am 29.06.2022 10:42

Polizei stoppt Transport von vier Ziegen nach Rumänien

Vier Ziegen hat die Polizei auf der A6 vor der weiteren Fahrt in einem offenen Anhänger nach Rumänien bewahrt.  (Foto: Verkehrspolizei Ansbach)
Vier Ziegen hat die Polizei auf der A6 vor der weiteren Fahrt in einem offenen Anhänger nach Rumänien bewahrt. (Foto: Verkehrspolizei Ansbach)
Vier Ziegen hat die Polizei auf der A6 vor der weiteren Fahrt in einem offenen Anhänger nach Rumänien bewahrt. (Foto: Verkehrspolizei Ansbach)

Eine mysteriöse Sichtung auf der Autobahn 6 wurde der Ansbacher Verkehrspolizei mitgeteilt. Am Dienstag gegen 6.20 Uhr meldete eine Verkehrsteilnehmerin, dass in Fahrtrichtung Nürnberg aus einem kleinen Pkw-Anhänger mit hoher Ladebordwand Hörner herausragen.

Eine Streife stoppte das gesuchte Fahrzeuggespann auf dem Parkplatz Geisberg-Süd bei Lichtenau. Aus der Entfernung war von Hörnern zunächst nichts zu sehen. Doch als sie sich dem Fahrzeug näherten, staunten die Polizisten nicht schlecht, als plötzlich hinter der Bordwand ein Ziegenkopf auftauchte und sie ein Bock anstarrte. Nur wenig später folgten drei weitere Ziegenköpfe.

Ein 54-jähriger Franzosen hatte das Quartett der Rasse Poitevine in einer Käserei in Frankreich gekauft und wollte sie nach Rumänien zu Bekannten bringen. Die Tiere wurden jedoch unvorschriftsmäßig transportiert. Zwar war der Anhänger mit Stroh eingestreut, verfügte jedoch weder über eine Tränke noch über eine Futtermöglichkeit. Darüber hinaus müssen Tiertransporte in überdachten Anhängern erfolgen.

Für die weitere Kontrolle im Polizeiareal an der Schlesierstraße in Ansbach bat die Polizei eine Veterinärmedizinerin vom Landratsamt Ansbach dazu. Dabei stellte sich heraus, dass der Franzose weder Impf- noch Gesundheitszeugnisse für die Ziegen hatte. Der genaue Herkunftsort der Tiere war deshalb noch nicht erkennbar. Gegen den 54-Jährigen wurde ein Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie die Tierseuchen-Verordnung.

Er musste als Sicherheit fünfhundert Euro hinterlassen, weil er im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz hat. Die Tiere wurden vorläufig von der Amtstierärztin in Verwahrung genommen und in einem landwirtschaftlichen Fachbetrieb untergebracht. Der Ziegenbesitzer hat eine Frist, um die amtsärztlichen Unterlagen beizubringen. Ansonsten gehen die Ziegen in das Eigentum des Landkreises Ansbach über.

Manfred Blendinger

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