Der Bundestag hat das Gesetz für einen neuen Wehrdienst verabschiedet. Es sieht ab Anfang 2026 eine Befragung junger Menschen ab dem Geburtsjahrgang 2008 vor. Männer müssen diesen Bogen beantworten, Frauen können es tun.
Eine flächendeckende Musterung aller Wehrpflichtigen beginnt formal mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar - faktisch müssen die Kapazitäten dafür aber erst aufgebaut werden. Mitte 2027 soll das erreicht sein. Das Bundesverteidigungsministerium nannte ein erklärtes Ziel von 24 Musterungszentren um Land.
Zunächst sollen Freiwillige die Bundeswehr verstärken. Nur wenn sich nicht genügend Freiwillige melden, könnte der Bundestag später über die Wiedereinführung einer sogenannten Bedarfswehrpflicht entscheiden.
Eine Option, die jungen Männern, die nicht zur Bundeswehr wollen, immer bleibt: die Kriegsdienstverweigerung. Ein solches Recht steht jedem zu, der den bewaffneten Kriegsdienst aus Gewissensgründen ablehnt. So sehen es Grundgesetz und Kriegsdienstverweigerungsgesetz vor.
Wer von diesem Recht Gebrauch machen möchte, muss einen entsprechenden Antrag auf Kriegsdienstverweigerung schriftlich beim Karrierecenter der Bundeswehr einreichen. Dieses bestätigt den Eingang und leitet den Antrag nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung im Rahmen der Musterung an das zuständige Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) weiter. Das BAFzA entscheidet dann über den Antrag.
Was potenziell Wehrpflichtigen aber klar sein sollte, die einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen, ohne bislang zur Musterung einbestellt worden zu sein: Das kann ein solches Prozedere überhaupt erst auslösen. Denn ohne einen positiven Musterungsbescheid kann auch der Antrag auf Kriegsdienstverweigerung nicht bearbeitet werden. Darauf weist Kathrin Groh, Professorin für Öffentliches Recht an der Universität der Bundeswehr München, hin. Und das möchte womöglich nicht jeder: ohne derzeit dringende Not bereits als tauglich im System gespeichert sein.
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